FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Betriebsakademie. Für die Qualifizierung der Werktätigen im Sinne einer erstmaligen Aus- und einer dann fortlaufenden Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen war in der DDR ein ganzer Verbund von staatlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Bildungsstätten auf zentraler Ebene, in Bezirken und Kreisen sowie in den Betrieben zuständig. Die B. war eine bereits in den späten 1950er Jahren ins Leben gerufene, aber erst 1962 auf eine verbindliche gesetzliche Grundlage gestellte staatliche Bildungsstätte, die in den größeren Volkseigenen Betrieben (VEB) und Kombinaten aller Wirtschaftszweige, aber auch in vielen Organisationseinheiten des Staatsapparates (z.B. im Wohnungsbau, im Gesundheits- und im Bildungswesen etc.) eingerichtet wurde. In vielen Fällen gingen die B. aus früheren Techn. Betriebsschulen hervor, indem sie diese in sich aufnahmen und deren stark technisch ausgerichtetes Bildungsangebot um allgemeinbildende und gesellschaftspolit. Inhalte erweiterten. Die B. unterstand der Leitung eines Direktors, der vom Leiter der entsprechenden Produktions- bzw. Organisationseinheit eingesetzt wurde.
Die B. bot zunächst vor allem für un- und angelernte Arbeiter, später vermehrt für gelernte Arbeiter sowie insbesondere auch Arbeiterinnen eine berufsbegleitende, in der Regel mehrjährige weiterqualifizierende Fachschulausbildung an. Außerdem waren die B. zuständig für die systemat. Weiterqualifizierung von Facharbeitern und Meistern, wobei letztere in gesonderten Kursen - den sog. Meisterklassen - unterrichtet wurden. Einige B. fungierten auch als Außenstellen von Hoch- und Fachschulen. Die einzelnen Beschäftigten, die eine B. besuchten, schlossen entsprechende Qualifizierungsverträge mit ihrem Betrieb ab, die wiederum in die Förderungspläne der Betriebe eingingen (vgl. Jugendförderungsplan, Frauenförderungsplan) und als solche feste Bestandteile der Betriebskollektivverträge (BKV) waren, die unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) zustande kamen. Die B. sollte helfen, wie andere „Betriebsschulen“ auch (darunter die in den frühen 1950er Jahren ins Leben gerufene Betriebsabendschule und vor allem die für die Berufsausbildung von Jugendlichen zuständige Betriebsberufsschule), die fachliche Qualifizierung der Beschäftigten besser an die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse anzupassen. In ländlichen Regionen hießen die B. zunächst „Kooperationsakademien“, weil sie als zentrale zwischenbetriebliche Einrichtungen von verschiedenen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und Volkseigenen Gütern (VEG) genutzt werden konnten.
F.S.