FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kombinat. Aus dem Russischen stammende Bezeichnung für eine „Kombinierte Wirtschaftseinheit“, die in einer bestimmten Branche sowohl wirtschaftsleitende als auch produzierende Aufgaben wahrnahm. Auch in der DDR wurden - nach sowj. Vorbild (vgl. sowj. Referenzmodell) beginnend in den 50er Jahren - K. gebildet. Sie fassten meist einen größeren und mehrere kleinere Volkseigene Betriebe (VEB) der gleichen Produktion oder technolog. eng zusammenhängender Produktionsstufen zusammen, dienten also der Konzentration und der Spezialisierung. Die einem K. angehörenden Betriebe führten i.d.R. weiterhin einen eigenen Namen, blieben also formal-jurist. selbständige Wirtschaftseinheiten. Während Planung, Forschung und Entwicklung sowie Absatz oft auf Kombinatsebene beim sog. Stammbetrieb zusammengefasst wurden, leiteten die einzelnen Kombinatsbetriebe ihre Produktions- und Arbeitsprozesse meist eigenverantwortlich; sie verfügten also über eigene betriebliche Fonds. In Ausnahmefällen führten K. einzelne ihrer Kombinatsbetriebe aber auch als unselbständige Einheiten. An der Spitze eines K. stand - entsprechend dem Prinzip der Einzelleitung - ein persönlich verantwortlicher Kombinatsdirektor; er war i.d.R. zugleich auch Betriebsleiter des Stammbetriebes, bei dem die Leitungsfunktionen für das gesamte K. angesiedelt waren. Abhängig von seiner volkswirtsch. Bedeutung wurden die K. entweder direkt einem Industrieministerium unterstellt (in diesem Fall durfte sich der Kombinatsdirektor Generaldirektor nennen), einer Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) oder einem Bezirkswirtschaftsrat zugeordnet.
Ende der 70er Jahre wurde die Bildung von K. deutlich forciert, denn sie galten als moderne und zudem rationellste Form der Wirtschaftsorganisation, mit der die angestrebte volkswirtsch. Intensivierung durchgesetzt werden sollte: Lag die Anzahl der K. in der zentralgeleiteten Industrie der DDR 1975 noch bei 45, so stieg sie bis 1981 auf 133 an; ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion erhöhte sich in der gleichen Zeit von 43 auf 99%, der Anteil an den Arbeitern und Beschäftigten von 36 auf ebenfalls 99%. Parallel dazu wurden die früheren VVB in die den Industrieministerien direkt unterstellten K. integriert. Doch die erhofften Wachstumseffekte der durchgängigen Kombinatsbildung blieben weitgehend aus.
Der FDGB und seine Einzelgewerkschaften passten ihre eigenen Organisationsstrukturen denen der K. an: Sofern die Kombinatsbetriebe auf einem einheitlichen Kreisgebiet lagen, wurde eine zentrale Kombinatsgewerkschaftsleitung (KGL) gebildet, waren die Kombinatsbetriebe dagegen auf mehrere Kreisgebiete und/oder Bezirke verteilt, wurde als oberstes gewerkschaftliches Kombinatsorgan ein sog. Kollektiv der BGL-Vorsitzenden gebildet. Für die besonders großen K. mit mehreren zehntausend Beschäftigten, wie sie in der Schwer- und Grundstoffindustrie bestanden, bildeten die zuständigen Industriegewerkschaften besondere Kreisvorstände.
F.S.