FDGB-Lexikon, Berlin 2009


VVB-Gewerkschaftskomitee. VVB-G. wurden im Zuge der Kompetenzverlagerung des Neuen Ökonom. Systems der Planung und Leitung (NÖSPL) zur „komplexen zweigmäßigen Leitung der Gewerkschaftsarbeit“ in den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) geschaffen - als auf der im NÖSPL so bedeutsamen mittleren Leitungsebene wirkendes FDGB-Organ. Dies war eine Konsequenz der größeren Selbständigkeit der VVB, ihrer Orientierung auf Wirtschaftlichkeit und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezif. Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen. Diese Komitees sollten „am besten in der Lage [sein], eine produktionsgebundene, zielgerichtete und differenzierte Arbeit zur Entwicklung der Masseninitiative in den Betrieben des Zweiges zu leisten“.
Das notwendige Niveau für erfolgreiche gewerkschaftliche Mitsprache gegenüber den neuen Betriebseliten wurde offenbar nicht erreicht: Erhard Weißflog, Vorsitzender des Gewerkschaftskomitees der VVB Elektroprojektierung und Anlagenbau, klagte 1965 stellvertretend für zahllose Kollegen, sein Gremium sei gerade einmal fähig, „zu Dokumenten der staatlichen Leiter, die das Leben und die Stellung der Werktätigen im Industriezweig maßgeblich beeinflussen, im Nachtrab eine Meinung zu äußern.“ In die Entscheidungsvorbereitung wurden Gewerkschafter gar nicht einbezogen.
Als die SED die maßgeblich von Walter Ulbricht betriebenen Wirtschaftreformen auf dem VIII. SED-Parteitag 1971 endgültig revidierte, wurden auch die VVB-G. aufgelöst und durch Instrukteure der Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. ersetzt.
U.G.