FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Kader des BuV (1946-90). Personalfragen lagen in der Zuständigkeit des Vorstandes und wurden daher von der Personalabt. im Sekr. des Vorstandes bearbeitet. Entscheidungen über leitende Funktionäre oblagen dem 1. und 2. Vors. gemeinsam, Mitarbeiter wurden vom Leiter des Sekr. des Vorstandes eingestellt. Leiterin der Personalabt. war seit 1946 Ella Rumpf. Sie übernahm im Mai 1949 nach der Strukturveränderung im BuV als Abteilungsleiterin die aus dem Büro für internat. Arbeit im Sekr. des Vorstandes hervorgegangene Abt. Internat. Verbindungen. Ihr Nachfolger in der Abt. Personalfragen wurde Karl Pfennig (*21.4.1904-† nicht zu ermitteln).
Bereits nach dem 2. FDGB-Kongress wurde das Aufgabengebiet der Personalabt. erweitert. Oblag ihr zunächst nur die Bearbeitung der Personalangelegenheiten für die Mitarbeiter des BuV (Einstellung, Gehaltsfragen, Krankenkasse usw.), erhielt sie nun Anleitungsfunktionen beim Auf- und Ausbau der Personalabt. in den LV des FDGB und in den IG/Gew.
Mit der Herausgabe von Richtlinien zur Kaderentwicklung 1950 wurde die Abt. in Abt. K. umbenannt. Das war nicht lediglich eine Änderung. Ab 1950 begann die SED, ihr polit. Entscheidungsrecht über die personelle Besetzung aller gesellschaftlichen Bereiche mittels einer Nomenklatur durchzusetzen. Nach dem Beschluss des PV der SED vom 30.1.1950 war der Vors. des BuV des FDGB vom PB zu beschließen, die Sekretariatsmitglieder vom Leiter der ZK-Abt. Parteipolit. Arbeit und weitere leitende Mitarbeiter vom Fachreferenten der ZK-Abt. Parteipolit. Arbeit zu bestätigen. Dieses System blieb, wenn auch in den Jahren modifiziert, in seinen Grundzügen bis 1989 bestehen. Nach dem gleichen Muster wurde auch für den hauptamtlichen Apparat des FDGB eine entsprechende Nomenklatur geschaffen.
In die Zuständigkeit der Abt. K. fielen alle Funktionäre im Berufungsverhältnis, während die Personalfragen der Angestellten weiter von einer Personalstelle im Büro des Sekr., später Büro des Präs. bearbeitet wurden.
Mitte 1955 wurde der Abt. K. auch die Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung der Gewerkschaftsfunktionäre und die Leitung der Gewerkschaftsschulen übertragen, die bisher bei der Abt. Schulung gelegen hatte. Die Abt. wurde darauf in Abt. Kaderentwicklung umbenannt. Damit begann eine Zeit des strukturellen Experimentierens, welche Zuordnung sich für die Ausbildung als zweckmäßig erweise. Im Sept. 1956 wurde die Kaderarbeit der Abt. Organisation zugewiesen und die vereinigte Abt. Organisation und Kader gebildet. Im Sept. 1957 wurde für die Kaderqualifizierung wieder eine eigene Abt. Schulung eingerichtet.
Nach dem 5. FDGB-Kongress im Okt. 1959 wurde die Kaderarbeit ab 1960 aus dem Bereich Organisation herausgelöst, firmierte bis 1962 unter dem Namen Abt. K./Kaderschulung, dann bis 1989 als Abt. K. Sie gliederte sich in zwei Sektoren, den Sektor Gewerkschaftskader und den Sektor Gewerkschaftsregistratur, die später zusammengefasst wurden unter der Bezeichnung Kadernomenklatur/Kaderregistratur. Hinzu kam ein Sektor Planung und Qualifizierung, der im Unterschied zur Verantwortlichkeit für die Ausbildung in den 50er Jahren nur die personellen Fragen der Schulbeschickung und des Absolventeneinsatzes bearbeitete.
K.K.