FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Prämienfonds. Betrieblicher Fonds, der in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurde, um zur Anerkennung individueller und kollektiver Leistungen der Werktätigen bei der regulären Planerfüllung verschiedene Arten von Prämien gewähren zu können. Neben dem Lohnfonds und dem erst 1972 gebildeten Leistungsfonds stellte der P. das wichtigste betriebliche Mittel zur Stimulierung der materiellen Interessiertheit der Beschäftigten dar. Die Verwendung der Mittel des P. erfolgte unter Mitbestimmung durch die BGL.
Die Bildung des P. war in der Zeit der wirtschaftspolit. Reformversuche des Neuen Ökonom. Systems der Planung und Leitung (NÖSPL) und des Ökonom. Systems des Sozialismus (ÖSS) nur an den tatsächlich erzielten Nettogewinn der VEB gebunden. Bei Nichterfüllung bestimmter Planauflagen oder bei Überschreitung des Lohnfonds wurden entsprechende Minderungen vorgenommen. Nach dem Scheitern der Reformen wurden die Bildung des P. zusätzlich zum Nettogewinn an die staatliche Planauflage für die Warenproduktion gebunden. Bei Übererfüllung der Kennziffern Nettogewinn und Warenproduktion wurden Erhöhungen des P. vorgenommen, bei Nichterfüllung entsprechende Minderungen, die allerdings generell nicht mehr als 20% des Gesamtvolumens betragen durften. Sollte der P. dagegen über das geplante Niveau hinaus angehoben werden, musste der Betrieb zwei zusätzliche wahlobligator. Ziele definieren, zum Beispiel die Herstellung wichtiger Konsumgüter oder die Steigerung der Exporte, und über den geplanten Nettogewinn hinausgehende zusätzliche Gewinne erzielen.
Die Höhe des P. in der zentralgeleiteten Industrie lag 1980 bei durchschnittlich 1 174 Mark je Beschäftigten, darunter die Jahresendprämie mit 828 Mark. Dass dieser Durchschnittswert über dem des monatlichen Arbeitseinkommens der Arbeiter und Angestellten von rund 1 030 Mark lag, zeigt, welche Bedeutung den Prämien bei der Arbeitsmobilisierung inzwischen zukam.
F.S.