FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Lohnfonds. Grundlegendes Planungsinstrument, mit dem die für eine bestimmte wirtsch. Ebene und eine bestimmte Zeitspanne geplante Gesamtsumme der Löhne und Gehälter festgelegt und bezeichnet wurde.
Der volkswirtsch. L. umfasste die im Volkswirtschaftsplan für das gesamte Planjahr festgelegte Gesamtsumme der für Löhne und Gehälter in allen von der Planung erfassten Wirtschafts- und Verwaltungsbereichen zu verausgabenden finanziellen Mittel. Die Planung des volkswirtsch. L. war ein wichtiges Element der staatlichen Einkommenspolitik. Löhne und Gehälter machten im Durchschnitt rund 60 bis 50% der Einkommen der Bevölkerung aus (neben Prämien sowie direkten und indirekten Sozialtransfers, die in den 70er und 80er Jahren deutlich steigende Tendenz aufwiesen).
Der betriebliche L. umfasste die im Betriebsplan für das gesamte Planjahr festgelegte Gesamtsumme für die im betreffenden Betrieb auszuzahlenden Löhne und Gehälter. Grundsätzlich nicht im betrieblichen L. enthalten waren die zusätzlich zum Lohn ausgezahlten Prämien; sie wurden gesondert im betrieblichen Prämienfonds erfasst, der abhängig von verschiedenen Kriterien mit finanziellen Mitteln gespeist wurde.
Da der betriebliche L. zu den wichtigsten leistungsstimulierenden betrieblichen Fonds zählte, unterlag seine Verwendung und Kontrolle der Mitbestimmung durch die BGL. Die Gestaltungsspielräume hierbei waren allerdings infolge der gesetzlich festgelegten Obergrenze deutlich geringer als beim Prämienfonds oder auch beim Leistungsfonds und beim Kultur- und Sozialfonds.
F.S.