FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gesetz der Arbeit (1950). Das „G.d.A. zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten“ kann als Grundsteinlegung für das neue Arbeitsrecht der DDR betrachtet werden; es wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen und dem FDGB ausgearbeitet, am 19.4.1950 verabschiedet und trat am 1.5.1950 in Kraft. Eine seiner zentralen Aussagen bestand in dem ideolog. begründeten Postulat, das Recht der Arbeiter und Angestellten zur Mitbestimmung in der Wirtschaft werde künftig von den „demokrat. staatlichen Organen“ verwirklicht. Zum „gesetzlichen Vertreter“ der Arbeiter und Angestellten wurde der FDGB bestimmt, der damit quasi ein gesetzlich garantiertes Organisationsmonopol zur Interessenvertretung der Beschäftigten erhielt. Als die alleinige Vertretung der Arbeiter und Angestellten in den Betrieben wurden im G.d.A. die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) genannt; noch in der Verfassung der DDR von 1949 waren - aus deutschlandpolit. Gründen (vgl. Westarbeit) - neben den Gewerkschaften auch die Betriebsräte als legitime Interessenvertreter der Beschäftigten erwähnt worden.
Das G.d.A. verpflichtete die Regierungs- und Verwaltungsstellen sowie die Einrichtungen der volkseigenen Wirtschaft, mit dem FDGB eng zusammenzuarbeiten, u.a. indem sie mit ihm branchenspezif. und betriebliche Kollektivverträge zur Regelung der Arbeits- und Lebensbedingungen abschlossen. Im G.d.A. kam deutlich zum Ausdruck, dass der FDGB künftig stärker in das zentraladministrative Planungs- und Leitungssystem eingespannt werden sollte: Ausdrücklich wurde er verpflichtet, zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne beizutragen, indem er die Beschäftigten für den sozialist. Wettbewerb mobilisierte. Der im G.d.A. verankerte Funktionswandel des FDGB von der zuvor zumindest formell noch überparteilichen Interessenvertretung seiner Mitglieder zu einer abhängigen Massenorganisation der SED, die in erster Linie Ideologievermittlung und Erziehung und damit eng zusammenhängend Ideologie- und Verhaltenskontrolle sowie Arbeitsmobilisierung betreiben sollte, verlief in der Praxis keineswegs reibungslos. Die zentralen polit. Beschlüsse von SED und FDGB wurden infolge ineffizienter Strukturen, schwerfälliger Arbeitsweise und ablehnender Haltungen in den unteren Gliederungen des Apparates oft nur teilweise und mit erheblicher Verzögerung umgesetzt. Der FDGB blieb auch nach Inkrafttreten des G.d.A. eine gegenüber seinen Basisfunktionären und Mitgliedern vorerst eher durchsetzungsschwache Organisation.
F.S.