FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Betriebsplan. Der B. basierte auf dem gesetzlich verankerten Volkswirtschaftsplan und war genau wie dieser auf eine Laufzeit von einem Jahr ausgelegt. Er umfasste zum einen die als staatliche Planauflagen zu realisierenden Aufgaben und entsprechende Kennziffern, zum anderen die auf dieser Grundlage in eigenverantwortlicher Planung weiter ausgearbeiteten sonstigen Aufgaben und entsprechende Kennziffern für den betrieblichen Reproduktionsprozess. Er war in verschiedene Teilpläne untergliedert, wobei grundsätzlich vier Gruppen unterschieden werden konnten:
1. Koordinierende Pläne; diese Gruppe umfasste Pläne mit den wichtigsten übergreifenden Aufgaben, darunter der Plan der Hauptkennziffern, der Plan der sozialist. Rationalisierung, der Plan des Umweltschutzes und der Plan der sozialist. ökonom. Integration.
2. Produktionspläne; als größte Gruppe umfasste sie a) produktionsvorbereitende Pläne, wie den Plan Wissenschaft und Technik mit den Forschungs- und Entwicklungsaufgaben oder den Materialbeschaffungsplan, b) produktionsdurchführende Pläne, darunter Maschinenbelegungspläne und Fristenpläne, c) produktionsbegleitende Pläne, wie den Grundfondsplan, den Finanz- und Kostenplan und den Plan der Materialwirtschaft, und d) planrealisierende Pläne, darunter der Absatzplan und der Plan der Außenbeziehungen mit Zuliefer- und Abnehmerbetrieben sowie Kreditinstituten. Aus den Produktionsplänen resultierten die eigentlichen Arbeitsaufgaben für die Beschäftigten, die im Rahmen der betrieblichen Planaufschlüsselung weiter konkretisiert und aufgegliedert wurden und im Ergebnis zur Festlegung der Plannormen für die einzelnen Abteilungen, Meisterbereiche und Arbeitsgruppen führten.
3. Personalpläne; zu dieser Gruppe zählten im Wesentlichen der Plan der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Arbeitskräfteplan inklusive des Struktur- und Stellenplans mit den für die einzelnen Arbeitsplätze erforderlichen Qualifikationen sowie den entsprechenden Lohn- und Gehaltsgruppeneinstufungen, der Lohnplan und der Kader- und Bildungsplan zur systemat. Qualifizierung von Beschäftigten für die Übernahme mittlerer und höherer Leitungstätigkeiten.
4. Pläne für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen; hierzu zählten neben dem Plan für die Gesamtentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen u.a. ein konkreter Maßnahmeplan und ein Plan der Finanzierungsquellen.
Der FDGB, seine Einzelgewerkschaften und die BGL waren über die Plandiskussion und Planverteidigung am Zustandekommen dieser verschiedenen Teilpläne des B. beteiligt, wobei ihre praktischen Aufgaben allerdings weniger in einer effektiven Mitbestimmung als vor allem in der Aufdeckung „versteckter Reserven“ und in der vorbereitenden Arbeitsmobilisierung für die spätere Planerfüllung lagen. Der B. war zugleich wichtigste Grundlage für die Erstellung des Betriebskollektivvertrages (BKV).
F.S.