FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Neuererbewegung. Die N. war Bestandteil des vom FDGB zu organisierenden sozialist. Wettbewerbs und sollte zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktivität beitragen, indem Arbeiter, Angestellte und Angehörige der technischen Intelligenz dazu angeregt wurden, außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit als sog. Neuerer - häufig auch gleichbedeutend als Rationalisatoren oder Erfinder bezeichnet - innovative Vorschläge zur Verbesserung oder Neuentwicklung von Arbeitsmitteln, Arbeitsmethoden und Arbeitsabläufen auszuarbeiten und dabei im Interesse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts über die Statusgruppen hinweg eng zusammenzuwirken.
Erste sporad. Anreize für die in den späten 40er Jahren zunächst meist von einzelnen Neuerern getragene N. wurden - ganz in der Tradition des früheren betrieblichen Vorschlagwesens stehend, das im Vergleich zu den sachkapitalbezogenen unternehmer. Innovationen in der Marktwirtschaft allerdings stets nur eine Nebenrolle spielte - über die Prämienordnungen der industriellen Großbetriebe gesetzt und unterlagen noch keiner zentralen Planung und Lenkung. Beginnend mit dem Fünfjahrplan 1951-55 wurde die N. dann immer stärker an die zentralen Wirtschaftspläne gebunden und auf eine kollektive Grundlage gestellt. An die Stelle der Förderung von Eigeninitiativen einzelner Beschäftigter trat die plangemäße Auftragsvergabe an ganze Neuererkollektive, die sich zunächst bevorzugt um die Einführung sowj. Arbeitsmethoden bemühten (vgl. sowj. Referenzmodell). Als eines ihrer wichtigsten Vorbilder, das vom FDGB im Rahmen seiner Produktionspropaganda besonders herausgestellt wurde, diente der sowj. Aktivist und Neuerer Alexej G. Stachanow (*3.1.1906-†1977), der im August 1935 als Hauer im Steinkohlenbergbau des Donbass mit einem modernen Abbauhammer und neuartiger Arbeitsorganisation eine legendäre Normüberbietung erzielt hatte, die etwa 10% der Tagesleistung des gesamten Schachts entsprach.
Aufgaben, Rechte und Pflichten für die Teilnehmer der N. in der SBZ/DDR wurden erstmals genauer geregelt mit der Anordnung über die Förderung des Erfindungswesens und die Auswertung des betrieblichen Vorschlagwesens von 1948, später ergänzt durch die Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen von 1953 und einzelne Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit (GBA) von 1961. Mit dem Übergang zur plangemäßen Auftragsvergabe gewannen die Planbehörden und Betriebsleitungen gegenüber dem FDGB immer stärkeren Einfluss auf die N. Der FDGB-BuV versuchte zwar, die Kompetenzen für die Leitung der N. bei sich zu bündeln, etwa indem er im März 1959 nicht nur beim BuV selbst ein hauptamtliches Neuereraktiv (1959-60) einrichtete, sondern im Oktober 1959 auch sämtliche nachgeordnete Vorstände und Leitungen dazu aufrief, musste dieses Bestreben aber schon im November 1960 wieder zurücknehmen. Zu einer umfassenden Neuregelung der N., die für den FDGB faktisch einen beträchtlichen Einflussverlust auf die N. mit sich brachte, kam es mit dem Erlass der sog. Neuererverordnung (NVO) von 1971. Die „Verordnung über die Förderung der Tätigkeit der Neuerer und Rationalisatoren in der Neuererbewegung - Neuererverordnung“ vom 22.12.1971 (GBl. II/1972, Nr. 1) führte zum Aufbau einer zentralist. staatlichen Organisation zur Leitung des gesamten Neuererwesens und erhob die plangemäße Auftragsvergabe und die Kollektivarbeit zum Regelfall. Die NVO von 1971, die zusammen mit ergänzenden Bestimmungen im Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB) von 1977 bis zum Ende der DDR die wichtigste gesetzliche Grundlage der N. blieb, sollte vor allem eines: im Interesse der sozialist. Rationalisierung für eine schnellere und allgemeine Umsetzung von gelungenen technischen Neuerungen sorgen. An der Spitze der zu diesem Zweck etablierten zentralist. staatlichen Organisation stand das Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das die Koordinierung der in den wirtschaftlichen Fachministerien angesiedelten branchenspezif. Leitungen der N. zu leisten hatte. Darunter waren die „Bezirksneuererzentren“ (BNZ) angesiedelt, denen wiederum die Aufgabe oblag, die „Büros für die N.“ (BfN) in den Betrieben zu koordinieren. Die BfN unterstanden direkt den staatlichen Betriebsleitern bzw. den von ihnen beauftragten Fachdirektoren, nicht den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL), und waren der mit Abstand wichtigste betriebliche Ansprechpartner für alle an der N. teilnehmenden Beschäftigten. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, wozu u.a. die Vorbereitung von Neuererverträgen und die Verwaltung der zur Verfügung stehenden Finanzen zählten, sollten sie aber nicht nur mit den als betrieblichen Beratungsgremien auf verschiedenen Ebenen etablierten Neuererbrigaden, sondern auch mit der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) eng zusammenarbeiten. Letztere wiederum besaß aber keine definitiven Mitbestimmungs- sondern nur allgemeine Mitwirkungsrechte, die sich in erster Linie auf die Mobilisierung der Werktätigen zur Teilnahme an der N. und die Wahrung der formalen Rechte der Neuerer bezogen. Bei der BGL zuständig für alle Fragen der N. war bis Ende 1971 der Neuererrat, ab 1972 das ehrenamtliche Neuereraktiv. Bei den FDGB-BV existierten ebenfalls solche ehrenamtlichen Neuereraktive; mit Blick auf die betrieblichen Leitungen und Planungsbehörden sollten sie beratend und kontrollierend tätig werden, vor allem aber den Leistungsvergleich und Erfahrungsaustausch der Neuerer unterschiedlicher Betriebe und Branchen fördern, etwa indem sie regelmäßig Neuererkonferenzen einberiefen. Das Neuereraktiv beim BuV, das seit November 1960 als ehrenamtliche Kommission bei der Abt. Arbeit und Löhne bestand, hatte sich auf Zuarbeiten für die langfristige Entwicklungsplanung und für Entwürfe von Gesetzesvorlagen sowie die Zusammenarbeit mit dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen zu konzentrieren.
Der FDGB war gehalten, zur Unterstützung der N. auch mit der KdT, der FDJ und der DSF eng zusammenzuarbeiten, wobei sich die KdT insbesondere um die Qualifizierung der Neuerer, die FDJ vor allem um die Messe der Meister von Morgen (MMM) und die DSF in erster Linie um den Erfahrungsaustausch mit der sowj. N. zu kümmern hatte. Der FDGB durfte im Rahmen der N. darüber hinaus einige zusätzliche offiz. Auszeichnungen verleihen, etwa die des „Hervorragenden Neuerers“, des „Hervorragenden Neuererkollektivs“ oder des „Verdienten Erfinders“.
Die Zahl der Teilnehmer an der N. stieg nach Erlass der NVO von 1971 deutlich an: Betätigten sich 1969 erst knapp 15% aller Beschäftigten als Neuerer, so waren es 1972 bereits 23,5%, 1976 dann 30,8% und 1983 schließlich sogar 34%. In den 80er Jahren blieb dieser Anteil von gut einem Drittel der Beschäftigten nahezu konstant. Wichtigste Motive für die Teilnehmer, bei denen Jugendliche deutlich über- und Frauen deutlich unterrepräsentiert waren, dürften das Streben nach Arbeitserleichterungen und die Aussicht auf zusätzliches Einkommen gewesen sein; die vom FDGB angestrebte Entfaltung der schöpfer. Masseninitiative durch Ausbildung von sozialist. Bewusstsein spielte dagegen wohl eher eine untergeordnete Rolle. Hohe Teilnehmerzahlen von etwa einem Drittel aller Beschäftigten (zum Vergleich: Am betrieblichen Vorschlagwesen in der Bundesrepublik nahmen in den 80er Jahren durchschnittlich nur etwa 5% der Beschäftigten Anteil) und offiz. Nutzenberechnungen von jährlich rund 5 Milliarden Mark gingen in den 80er Jahren einher mit zunehmenden Klagen der Neuerer selbst über eine nur sehr schleppende Bearbeitung und unzureichende Nachnutzung ihrer anerkannten Neuerungen auch in anderen Betrieben. SED, Staatliche Plankommission (SPK) und FDGB kritisierten die einseitige Ausrichtung der N. auf die reine Produktionssteigerung und die Vernachlässigung der sozialist. Rationalisierung durch technische Innovationen, gerade auch im Bereich des Gesundheitsschutzes und Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes. Dass es dem FDGB und den Planbehörden mit der N. trotz des hohen propagandist. und organisator.-bürokrat. Aufwandes nicht gelang, das kreative Potenzial der Beschäftigten zu einem Äquivalent der stark sachkapitalbezogenen unternehmer. Innovationen westlicher Industriestaaten zu entwickeln, ist jedoch nicht - wie solche Kritik suggeriert - als persönliches Versäumnis der Kombinats- und Betriebsleiter oder gar der Beschäftigten selbst zu werten, sondern lässt sich vielmehr recht eindeutig auf die enge Planbindung der Auftragsvergabe an die Neuererkollektive zurückführen.
F.S.