FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Staatliche Plankommission (SPK). Beim Ministerrat der DDR angesiedeltes zentrales weisungsberechtigtes Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Volkswirtschaft. Sie konnte sich zum einen auf die wirtschaftlichen Fachministerien, zum anderen auf die Bezirks- und Kreisplanungskommissionen stützen. Die unmittelbaren Leitungs- und Kontrollbefugnisse der SPK wurden 1961-65 vorübergehend eingeschränkt und einem neu gebildeten Volkswirtschaftsrat übertragen - ein Schritt, der aber schon nach kurzer Zeit wegen wachsender Probleme der Kompetenzabgrenzung rückgängig gemacht werden musste. Die Tätigkeit der SPK, die generell für eine einheitliche Planung und proportional sinnvolle Entwicklung der Wirtschaftszweige sorgen sollte, wurde faktisch nicht vom Ministerrat, sondern von der SED-Führung bestimmt, wobei vor allem die auf den Parteitagen formulierten ökonom. Hauptaufgaben und Direktiven für die Fünfjahrpläne große Bedeutung besaßen.
Der Vorsitzende der SPK gehörte zugleich als Mitglied oder Kandidat dem PB der SED an und hatte laufend gegenüber der Parteiführung Rechenschaft abzulegen. Seine eigene Behörde, die in den 80er Jahren rund 2 000 Mitarbeiter beschäftigte, führte er nach dem Prinzip der Einzelleitung. Inwiefern der FDGB mit eigenen Funktionären und Mitgliedern auf die Tätigkeit der SPK jemals nennenswerten Einfluss nehmen konnte, ist bisher nicht systemat. untersucht worden.
F.S.