FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gesundheitsschutz. Der G. umfasste ein Aufgabenfeld der Gesundheits- und Sozialpolitik, das auf optimale gesellschaftliche Bedingungen für einen guten und stabilen Gesundheitszustand der Bevölkerung abzielte. Dazu zählten vor allem die Schaffung hygien., gesundheits- und leistungsfördernder Lebens- und Arbeitsbedingungen, Gesundheitspropaganda und -erziehung sowie medizin. Betreuung. G. galt in der DDR als staatliche Aufgabe. Die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens waren staatliches Eigentum und wurden in die zentrale Planung einbezogen. Der staatliche Charakter des G. sollte einen allg. und unentgeltlichen Zugang zur medizin. Betreuung und Versorgung ermöglichen.
Die Organisation des G. oblag dem Ministerium für Gesundheitswesen. In den Bezirken und Kreisen waren die Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen verantwortlich. Die spezif. Bedürfnisse einer sozialist. Arbeitsgesellschaft legten es nahe, den G. besonders in Betrieben zusammen mit dem Arbeitsschutz zu konzipieren. Der G. beinhaltete z.B. einen Versicherungsschutz für alle Beschäftigten und deren Familienangehörige, medizin. Versorgung und soziale Betreuung für alle, finanzielle Absicherung bei Krankheit und Unfall, unentgeltliche Ausgabe von Medikamenten, orthopäd. Hilfsmitteln und Zahnersatz, finanzielle Hilfe bei Mutterschaft, Invalidität, im Alter und für Hinterbliebene.
Als wichtige Prinzipien des sozialist. G. galten die freie Arztwahl (Vertrauensarzt) und die Prophylaxe. Diese spielte bei der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Betrieben sowie bei der medizin. und sozialen Betreuung eine zentrale Rolle. Stark ausgeprägt war die Dispensairebetreuung für Beschäftigtengruppen, die unter gleichen Arbeitsbedingungen tätig waren, und auch für Kranke nach Diagnosegruppen. Den prophylakt. Bemühungen diente insbesondere ein dichtes Netz betrieblicher Gesundheitseinrichtungen.
In der DDR gelang es, den G. zu einem relativ gut funktionierenden Gesamtsystem auszubauen, das jedoch unter zunehmendem Kostendruck stand. Die Finanzierung erfolgte entweder aus dem Staatshaushalt oder, wenn es um den betrieblichen G. und den Arbeitsschutz ging, aus Mitteln des Betriebes. Die scheinbar kostenlosen Leistungen auf dem Gebiet des G. ließen den finanziellen Aufwand nicht transparent werden und verführten leicht zu Missbrauch.
P.H.