FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Solidarnosc. Im Sommer 1980 ging es in der Streikbewegung, die ganz Polen erfasste und in der Besetzung der Danziger Lenin-Werft gipfelte, um die mangelnde Fleischversorgung, die nationale Selbstbestimmung und um die Brechung des Machtmonopols der Kommunist. Partei durch Demokratisierung. Am 30.8.1980 unterzeichneten die polnische Partei- und Staatsführung und das überbetriebliche Streikkomitee unter Führung von Lech Walesa (*29.9.1943) auf der besetzten Lenin-Werft das „Danziger Abkommen“. Die 21 Forderungen des Streikkomitees wurden seitens der Regierung akzeptiert, um den Streik zu beenden. Die erste Forderung hielt fest, dass die bestehenden Gewerkschaften in Polen „die Erwartungen der Arbeiter“ nicht erfüllt hätten. An ihre Stelle sollten „neue, selbstverwaltete Gewerkschaften“ treten, „die echte Vertreter der Arbeiterklasse sein würden.“ Teil des Kompromisses war die Akzeptanz der Weiterexistenz der alten Gewerkschaften und die Zusage, dass die zu gründende Gewerkschaft S. nicht beabsichtige, „die Rolle einer polit. Partei zu spielen“, und sie die polnische Verfassung beachten werde. Die Regierung sagte zu, die Zensur aufzuheben und das Abkommen zu veröffentlichen. Der neuen Gewerkschaft wurde zugestanden, an der öffentlichen Willensbildung „über die Lebensbedingungen der Berufstätigen“ mitzuwirken. Die Regierung verpflichtete sich, das Streikrecht der Gewerkschaften gesetzlich zu verankern und Pressefreiheit zu gewähren.
Am Tag der Unterzeichnung des Danziger Abkommens bewertete es der Botschafter der DDR in seiner Einschätzung der Lage für den SED-Generalsekretär Erich Honecker (*25.8.1912-†29.5.1994) als „Preisgabe polit. Substanzen des sozialist. Systems“. Weiter heißt es: „Mit dem Zugeständnis, unabhängige Gewerkschaften zu gründen, hat die Konterrevolution ihr Maximalziel der gegenwärtigen Phase voll erreicht.“ Als das oberste Gericht am 11.11.1980 in Warschau die Gewerkschaft S. zuließ, ohne dass die „führende Rolle der PVAP“ innerhalb der Gewerkschaft anerkannt werden musste, verschärfte sich die Politik der SED gegenüber Polen. Die Preisgabe des Machtmonopols der PVAP konnte aus Sicht der SED offenkundig von den polnischen Kommunisten allein nicht mehr korrigiert werden. Alles schien auf eine Konfliktlösung nach dem Muster der Niederschlagung des Prager Frühlings 1968 hinauszulaufen. In der Argumentation der SED-Führung hinsichtlich der Konfliktlösung in Polen wurde die Auflistung der großen inneren Krisen der sozialist. Staaten geradezu zu einem Topos in den SED-Dokumenten jener Zeit. Honecker bezog sich des öfteren, wenn es um die Notwendigkeit von „Blutvergießen“ zur Sicherung der Arbeiter- und Bauernmacht ging, auf den 17. Juni 1953 in der DDR, auf Ungarn 1956 und Prag 1968. Doch Moskau entschied Anfang Dezember 1980 anders: Das Konzept der polnischen Parteiführung, S. mit Hilfe des Kriegsrechts durch eigene Sicherheitskräfte auszuschalten, wurde von der sowj. Führung gebilligt. Der militär. Druck der „Bruderstaaten“ auf Polen unter Einschluss der DDR wurde zwar aufrecht erhalten, aber die militär. Intervention unterblieb.
Der FDGB war im Herbst 1980 in den Betrieben der DDR konfrontiert mit einer erneuten Diskussion über das „Nurgewerkschaftertum“. Nach der Moskauer Entscheidung nahm der FDGB den Entwurf einer Wirtschaftsreform in Polen, der von einer Kommission des Politbüros der PVAP vorgelegt worden war, zum Anlass, grundsätzlich Position zur Politik der kommunist. PVAP zu beziehen. In seiner Einschätzung stellte der FDGB „eine revisionist. Haltung […] und das Nachgeben gegenüber antisozialist. und konterrevolutionären Positionen“ fest. Besonders alarmiert waren die FDGB-Funktionäre über die Begründung dieser Reform. Die polnische Kommission stützte sich in der Analyse der Fehlentwicklung auch auf Erfahrungen der DDR und der UdSSR. Der FDGB zog daraus den Schluss, dass die Vorschläge faktisch „auf die Liquidierung der Diktatur des Proletariats auf ökonom. Gebiet und damit der führenden Rolle der PVAP überhaupt“ hinausliefen. Die Eigenständigkeit der Gewerkschaften im Sozialismus, die der FDGB infolge der friedlichen Revolution 1989 dann selbst einforderte, widersprach der führenden Rolle der Kommunist. Partei und wurde 1981 seitens des FDGB ebenso wie von der SED als Zurückweichen der polnischen Kommunisten vor der Konterrevolution gebrandmarkt. Vor dem Hintergrund dieser Lagebeurteilung unterstützte der FDGB die kommunist. Branchengewerkschaften in Polen, die die FDGB-Kritik an der PVAP teilten und selbst nach dem Militärputsch im Dezember 1981 daran festhielten, dass die PVAP in dieser krisenhaften Situation polit. versagt habe. Es wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen FDGB und den „polnischen Klassengewerkschaften“ vereinbart. Der FDGB begann an der Gewerkschaftshochschule, und zwar an einer Außenstelle für Ausländerbildung in Grünheide, 1982 in zwei Lehrgängen leitende Funktionäre der polnischen Branchengewerkschaften zu schulen. Die Ergebnisse waren für den FDGB allerdings ernüchternd. In einem Bericht über einen Referenteneinsatz in Warschau hieß es: „In nahezu allen Diskussionen […] zeigte sich eine weit verbreitete Unkenntnis und Unsicherheit über die Rolle, die Aufgaben und den Charakter der Gewerkschaften im Sozialismus. Die Leninsche Konzeption (vgl. Marxismus-Leninismus) über die Gewerkschaften ist kaum bekannt. Der Vorsitzende der gesamtpoln. Kommission für die Zusammenarbeit der Branchengewerkschaften erklärte dazu: >Wir mussten selbst erst die Leninschen Schriften über die Gewerkschaften lesen, und bestimmte Genossen des Politbüros der PVAP haben das bis heute nicht getan<.“ Die FDGB-Funktionäre klagten über die häufig schemat. Vergleiche zwischen den Gewerkschaften im Sozialismus und Kapitalismus und das damit verbundene Festhalten an einer gemeinsamen Aufgabe, nämlich die Interessenvertretung der Arbeiter. Gegen diesen polnischen Revisionismus kam die FDGB-Schulung argumentativ nicht an.
M.W.