FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Nurgewerkschaftertum. Im Zuge seiner Umfunktionierung zu einer marxist.-leninist. Gewerkschaft ab 1947 drängte der FDGB das traditionelle Kernstück gewerkschaftlicher Aufgaben, zunehmend an den Rand seiner Aufgabenwahrnehmung: die Lohn-, Tarif- und Sozialpolitik. Wer dies weiterhin als gewerkschaftliche Hauptaufgabe ansah, wurde daraufhin öffentlich des „N.“ geziehen, denn: „Gewerkschaften können nicht einfach Lohnforderungen stellen. Lohnforderungen sind im Rahmen des gesellschaftlichen Wirtschafts- und Produktionsplans zu regeln“ (Walter Ulbricht 1948). Unter den neuen Bedingungen des „Volkseigentums“ fielen dem FDGB neue Aufgaben zu, die alle in der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes gipfelten. Dies rief unter zahlreichen Belegschaften und auch FDGB-Funktionären, die vor allem aus der freigewerkschaftlichen bzw. sozialdemokrat. Tradition heraus dachten und handelten (s.a. Richtungsgewerkschaften), Unverständnis bis hin zum Protest hervor. Darauf initiierten Besatzungsmacht, SED und die 1948/49 in einer „Säuberung“ vollends auf SED-Linie gebrachte FDGB-Führung (eine Kampagne u.a. gegen Sozialdemokratismus und „N.“ Beide Einstellungen, als rückschrittlich und an Klassenbewusstsein mangelnd diffamiert, wurden gezielt der FDGB-Spitze missliebigen Personen traditionell-gewerkschaftlicher Provenienz unterstellt, derer man sich auf diese Weise - in Partei wie in Gewerkschaften - entledigte, mit Mitteln, die vom Ausschluss aus der Organisation bis hin zum gerichtlich verfügten Freiheitsentzug reichten. Die neue FDGB-Satzung des Jahres 1950 verpflichtete jedes Mitglied zum „entschiedenen Kampf gegen […] das N“.
U.G.