FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Stellung im politischen System.

Inhalt:

I.     Institutionelle, rechtliche und funktionale Verankerung im politischen System

II.    Durchsetzung des kommunist. Führungsanspruchs und Umwandlung in einen Transmissionsriemen der SED (1945-52)

III.   Krisen und Konsolidierung (1953-60)

IV.   Etablierung als eine wesentliche Säule der Herrschaft der SED (1961-80)

V.    Stagnation und rapide zunehmender Legitimationsverlust (1981-89)

        Literatur


I.   Institutionelle, rechtliche und funktionale Verankerung im politischen System

Unter dem Begriff des „polit. Systems“ der DDR sind alle staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen, Institutionen und Bewegungen sowie Recht, Moral und Ethik des polit. Lebens zu verstehen, wobei die SED als Zentrum des polit. Systems der DDR und der sozialist. Staat als Hauptinstrument zur Durchsetzung ihres Führungs- und Herrschaftsanspruchs anzusehen sind.
Abgeleitet aus diesem im Marxismus-Leninismus begründeten Verständnis und der grundsätzlichen Übereinstimmung zwischen gewerkschaftlicher Programmatik und den von der SED formulierten Staatszielen, ergaben sich für den FDGB und seine Einzelgewerkschaften Funktionen und Aufgaben im Gefüge des von der SED gelenkten und beherrschten Systems der Massenorganisationen. Die Gewerkschaften entwickelten sich zum wichtigsten Bestandteil dieses Systems der Massenorganisationen, in dem den Gewerkschaften die Aufgabe eines Transmissionsriemens zukam. Demnach sollten sie einerseits für die polit. und wirtsch. Vorgaben der Staats- und Wirtschaftsführung und der SED an der Gewerkschaftsbasis mobilisieren und andererseits die Interessen ihrer Mitglieder und deren Resonanz auf die zentralen polit. Maßnahmen an die Machtzentren in staatlichen Organen und Gremien der SED rückmelden. Im Zuge der Integration des FDGB und seiner Gewerkschaften in das Staatsgefüge der DDR übernahmen diese neben staatlichen Entscheidungs- und Verwaltungsaufgaben in erster Linie Aufgaben in der Arbeitsmobilisierung der Beschäftigten. Die Gewerkschaften waren in drei bedeutenden Bereichen des Systems der DDR verankert.
Der FDGB war erstens in den Parlamenten der DDR vertreten und an der Etablierung der Volkskammer, dem laut Verfassung der DDR von 1974 „obersten staatlichen Machtorgan“ und dem „einzigen verfassungs- und gesetzgebenden Organ“ (Art. 44, 3) der DDR im Zuge der Volkskongressbewegung, beteiligt und er bildete eine eigene Volkskammerfraktion. Die Mandate des FDGB wurden gemäß dem Verteilungsschlüssel der Einheitslisten der Nationalen Front bzw. des Demokrat. Blocks der Parteien und Massenorganisationen festgelegt. Der FDGB konnte in der Volkskammer offensichtlich allerdings nur in Einzelfällen „korrigierend“ auf die von der SED bereits getroffenen Entscheidungen einwirken, die in der Regel von den in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen nur akklamator. bestätigt werden konnten. Der FDGB war zudem auch in den regionalen und örtlichen Parlamenten wie Bezirks- und Kreistagen, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen sowie Gemeindevertretungen vertreten. In diesen und deren jeweiligen Ausschüssen wirkte der FDGB in allen wirtsch., sozialen und polit. Bereichen der Regionen, Städte und Gemeinden mit.
Zweitens wurden die Gewerkschaften in der Verfassungs-, Arbeits- und Sozialordnung rechtlich verankert und ihnen eine besondere Rechtstellung zugewiesen. Die Verfassungen der DDR von 1968 und 1974 verliehen dem FDGB als einzige Massenorganisation Verfassungsrang und wiesen ihm das bereits im Gesetz der Arbeit von 1950 fixierte alleinige Recht zu, „die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat und Wirtschaft und Gesellschaft wahr[zunehmen]“ (Art. 44). Auf der anderen Seite wurden die staatlichen Organe gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem FDGB zusammenzuarbeiten (Gesetz der Arbeit 1950 (§ 5) und Gesetz über den Ministerrat der DDR von 1972 (§ 1,3)). Diese Selbstverpflichtung für die staatliche und wirtschaftliche Leitung wurde durch die im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1961 fixierten und 1978 im Arbeitsgesetzbuch (AGB) erweiterten Mitwirkungs- und Kontrollrechte des FDGB gegenüber den vollziehenden staatlichen und wirtsch. Organen ergänzt.
Auch in der Rechtssprechung war der FDGB verankert. So hatte er gewisse Vorschlagsrechte für Schöffen und Richter von Kreis- und Bezirksgerichten. Vor allem hatte er die Verantwortung für die seit 1953 in den Betrieben gebildeten Konfliktkommissionen, die nicht nur für arbeitsrechtliche Konflikte sondern auch für sonstige geringe Vergehen zuständig waren.
Nachdem dem FDGB bis 1951 zunächst in mehreren Schritten die Leitung und Kontrolle der Sozialversicherung übertragen worden war, in der zuletzt etwa 85% der DDR-Bevölkerung versichert waren und die überwiegend durch den Staatshaushalt finanziert wurde, wurde er 1956 gesetzlich zu deren alleinigem Träger. Die Leistungen der Sozialversicherung, Renten, Kostenübernahme für Arzneimittel, Zuschüsse zu Heil- und Hilfsmitteln, ambulante und stationäre Behandlung, Kuren oder die Auszahlung von Geld für medizin. Behandlungen wurden z.T. durch die Bevollmächtigten der Sozialversicherung in den Betrieben abgewickelt (s.a. Soziale Dienste).
Der dritte Bereich, in dem die Gewerkschaften das polit. System der DDR wesentlich mit trugen, war ihre Beteiligung an der Erstellung, Beschlussfassung und Erfüllung der Wirtschaftspläne. Der FDGB hatte zudem durch die zwischen staatlichen Organen und Wirtschaftsleitungen und den Einzelgewerkschaften abzuschließenden Rahmenkollektivverträge (RKV) auf die Gestaltung der Lohnformen, des Lohnsystems und der allgemeinen Arbeitsbedingungen Einfluss. Zwar war der FDGB der betrieblichen Einzelleitung oder den Vorgaben der SED untergeordnet, aber kaum eine die Arbeitsbeziehungen betreffende Frage konnte zumindest formal ohne den FDGB entschieden werden. In welchem Umfang der FDGB diese Gestaltungsmöglichkeiten in der Arbeitswelt und jene im gesamtgesellschaftlichen Entscheidungsprozess der DDR vor allem vor dem Hintergrund der Suprematie der SED ausschöpfte, ist noch weitgehend unerforscht.

Die Institutionalisierung des FDGB und seiner Funktionen und Aufgaben im polit. System der DDR vollzog sich in mehreren Etappen und unterlag im Verlauf der Geschichte der DDR mehreren Modifikationen.


II.   Durchsetzung des kommunist. Führungsanspruchs und Umwandlung in einen Transmissionsriemen der SED (1945-52)

In der frühen Phase schloss der FDGB seinen Umbau zu einem Hebel der gesellschafts- und wirtschaftspolit. Vorgaben der SED ab. Schon in seiner ersten vorläufigen Satzung von 1946, die 1947 auf dem ersten FDGB-Kongress verbindlich beschlossen wurde, formulierte der FDGB den Anspruch, maßgebenden Einfluss auf die Selbstverwaltungsorgane in Staat und Gemeinden nehmen sowie ein volles Mitbestimmungsrecht in der Leitung der Wirtschaft erreichen zu wollen. Als gesellschaftliches Leitmotiv formulierte er die Errichtung einer sozialist. Wirtschaftsordnung und verpflichtete sich, seine Mitglieder zu einem für diese Ordnung förderlichen „Klassenbewusstsein“ (s.a. Arbeiterklasse) zu erziehen.
Die Gewerkschaften nahmen schon vor der Staatsgründung der DDR im Jahr 1949 und ihren daraus folgenden rechtlichen Verankerungen Einfluss auf den Wiederaufbau und die Verwaltung von Wirtschaft und Betrieben und vertraten im von der sowj. Besatzungsmacht definierten Handlungsrahmen die Beschäftigten in tarifpolit. Angelegenheiten. So wirkten die Gewerkschaften in den staatlichen Verwaltungen wie der DWK mit und setzten auf diesem Weg zahlreiche gewerkschaftliche Forderungen wie die Verabschiedung der Steuerreformen von 1948 und 1949 oder das auf Gewerkschaftsinitiative noch von der DWK ausgearbeitete Landarbeiterschutzgesetz von 1949 um. Dazu gehörte auch die Mitarbeit der Gewerkschaften bei der Kontrolle des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes, der Sozialeinrichtungen in den Betrieben, die Mitarbeit bei der Wohnraumlenkung und der Arbeitsvermittlung sowie in den Einrichtungen der Sozialversicherung. Im Vordergrund gewerkschaftlicher Aktivitäten der ersten Nachkriegsjahre standen zudem die polit. Mobilisierungen für die Entnazifizierung, für die Bodenreform, für die Enteignungen und für den Volksentscheid in Sachsen vom 30.6.1946 über die Überführung der enteigneten Betriebe in Staatseigentum (s. Volkseigentum), dessen Antragsteller der FDGB war.
Im Zuge des Übergangs zur zentralen Wirtschaftsplanung und der Implementierung einer neuen Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsordnung, die mit der Verstaatlichung der Betriebe und durch den Befehl Nr. 234 der SMAD vom 9.10.1947 eingeleitet worden war, übernahm der FDGB dann neue Aufgaben bei der Umsetzung der staatlichen Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik. Im Mittelpunkt dieser Aufgaben standen die Mobilisierung seiner Mitglieder zu höheren Arbeitsleistungen, einer höheren Arbeitsdisziplin und die Mitarbeit in allen betrieblichen Angelegenheiten, von der Lohnfestsetzung, der Verteilung sozialer Leistungen bis hin zur Mitwirkung bei arbeitsrechtlichen Sanktionen.
Die letztlich von der sowj. Besatzungsmacht (s.a. sowj. Referenzmodell) und der SED eingeforderte polit. und programmat. Umwandlung von einer freien zu einer kommunist. Gewerkschaft und zu einem Transmissionsriemen im marxist.-leninist. Sinne unterstrich der FDGB in zahlreichen Beschlüssen. In mehren Schritten passte der FDGB die Struktur seiner Organe und die der Einzelgewerkschaften den staatlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen an, wobei der demokrat. Zentralismus als Leitbild galt. Mit seinen Hettstedter Beschlüssen im Mai 1948 und den Bitterfelder Beschlüssen im November 1948 sanktionierte die Gewerkschaftsführung den inhaltlichen und organisator. Wandel. Zum einen wurde die Aufgabe der Gewerkschaften auf die Erfüllung der vom Staat beschlossenen Wirtschaftspläne konzentriert, gleichzeitig allen Personen und Positionen, die diese Ausrichtung in Frage stellten, der polit. Kampf angesagt. Zum anderen verfügte die Gewerkschaftsspitze auf der Bitterfelder Konferenz die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung ihrer Rechte und Pflichten auf die BGL. Damit übernahm der FDGB faktisch das betriebliche Interessenvertretungsmonopol, das im Gesetz der Arbeit von 1950 schließlich gesetzlich fixiert wurde.
Die Funktionalisierung des FDGB für die Politik der KPD/SED zeigte sich bereits in seiner Konstituierung 1946, die aufgrund der für den Aufbau der Einheitsgewerkschaft notwendigen formalen Überwindung parteipolit. Differenzen Voraussetzung für die Vereinigung von SPD und KPD war, für die der FDGB dann auch mobilisiert hatte. Diese Einbindung in die KPD/SED-Politik wurde 1947 durch die Einbindung des FDGB in die Blockpolitik und 1948 durch seine Einbeziehung in den Block der antifaschist. Parteien und Massenorganisationen gesichert. Durch seine Mitarbeit in der Volkskongressbewegung und Beteiligung an der Mobilisierung und Durchführung der Volkskongresse und des von diesem gewählten Volksrates, aus dem die erste provisor. Volkskammer hervorging, war der FDGB sogar an der Bildung der ersten DDR-Regierung beteiligt. Der FDGB erhielt in der ersten Volkskammer 1949 40 Mandate und bildete eine eigene Volkskammerfraktion. In der ersten Verfassung der DDR wurde den Gewerkschaften wie allen maßgeblichen Vereinigungen nicht nur das Recht eingeräumt, Wahlvorschläge für die Parlamentsvertretungen in den Gemeinden, Kreisen und Ländern zu machen, sondern ihnen wie auch den anderen Fraktionen, die mindestens 40 Mitglieder hatten, das Recht auf eine angemessene Regierungsbeteiligung zugestanden. Wurden in der ersten Regierung dann noch vereinzelt hochrangige Gewerkschaftsfunktionäre in Regierungsämter berufen, stellten FDGB-Funktionäre in späteren Jahren dann aber keine Regierungsmitglieder mehr, wenngleich ihre Funktionäre in den meisten der zentralen staatlichen Organe vertreten waren. Zudem garantierte die Verfassung den Gewerkschaften Unabhängigkeit und gewährleistete das Streikrecht, das jedoch keine Anwendung fand. Vielmehr wurden Streiks, etwa jene im Vorfeld und während des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953, für illegal erklärt und von den Gewerkschaften sogar bekämpft.
Die Durchführung der Wahlen nach dem Prinzip von Einheitslisten der von der SED geführten Nationalen Front an Stelle von selbständigen Wahllisten der Parteien öffnete der SED das Tor zur dauerhaften Manipulation der Zusammensetzung der Volkskammer und der Kontrolle ihrer Mitglieder. Die Parlamentspolitik und die damit verbundene Mobilisierung für die Nationale Front, deren Mitglied der FDGB war, dienten dem Zweck, die polit. Ziele der SED und die Außenpolitik der DDR zu unterstützen und damit die DDR zu stabilisieren.
Zudem wurde in Geschäftsordnungen und Arbeitsrichtlinien der SED-Spitzengremien festgelegt, dass sämtliche Vorschläge für Gesetze und Verordnungen vor ihrer Verabschiedung durch die Regierung oder die Volkskammer dem SED-Politbüro bzw. dessen Sekretariat vorgelegt werden mussten. Damit waren die Mitwirkungsmöglichkeiten der Gewerkschaften in den Parlamenten - wie der übrigen Abgeordneten auch - eingeschränkt. Darüber hinaus waren die SED-Mitglieder laut Parteistatut dazu verpflichtet, ihre Arbeit in den Massenorganisationen, den staatlichen Verwaltungen und in den Wirtschaftsorganen nach den Beschlüssen der Partei durchzuführen. Dies sowie die Führung der Spitzenfunktionäre des FDGB und seiner Gewerkschaften in der Nomenklatur der SED und die Mitgliedschaft der Vorsitzenden des BuV im Politbüro der SED, unterwarf die Gewerkschaften organisator. und personell dem Diktat der SED und zeigte die enge Verquickung von Staat, SED und Gewerkschaften.
Die zunächst zumindest noch formal bestehende Einflussmöglichkeit des FDGB auf die Regierungspolitik durch seine Volkskammervertreter wurde 1952 weiter eingeschränkt, in dem mit der Bildung eines Präsidiums beim Ministerrat - der die Regierung der DDR bildete - und der Bildung von Kollegien in den Ministerien, neben der Regierung zentrale Steuerungsorgane entstanden, die der Kontrolle und dem Einfluss der Volkskammer entzogen waren. Die Konzentration der staatlichen Entscheidungen im 1960 gebildeten Staatsrat, der die bis dahin dem Präsidenten vorbehaltenen Funktionen und Kompetenzen übernahm und der darüber hinaus Volkskammer und Ministerrat Funktionen und Kompetenzen entzog, hebelte parlamentar. Verfahrensabläufe um ein Weiteres aus, über die eine Mitwirkung der Gewerkschaften, Parteien und der anderen Massenorganisationen an der Regierungspolitik eigentlich gewährleistet werden sollte.
In der Übergangsphase zwischen 1948 bis zum Beschluss der SED von 1952, den „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“ in der DDR zu beginnen und den Staat zum Hauptinstrument der Gesellschaftspolitik zu machen, passte der FDGB die Gewerkschaften programmat. und organisator. dem Wandel im polit. System weiter an.
Auf seinem 3. Kongress 1950 anerkannte der FDGB schließlich auch offiziell die polit. Führungsrolle der SED, legte satzungsgemäß den Demokrat. Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip fest und war seinem Selbstverständnis nach eine „gesellschaftliche Massenorganisation“, eine „Schule der Demokratie und des Sozialismus“, die auf dem „Boden des Klassenkampfes“ das Ziel der sozialist. Gesellschaftsordnung vor Augen habe.
Konnten die Gewerkschaften bis zur Staatsgründung der DDR auch für die Mehrheit der Beschäftigten Tarifverträge aushandeln, so wurde die Tarifautonomie durch die Verkündung der RKV ab 1950 wieder aufgehoben. Zwar wurden auch die RKV zwischen Gewerkschaftsführung und Regierung ausgehandelt und beschlossen, da aber zentrale Inhalte wie die Lohnhöhe bereits in Gesetzen geregelt worden waren, verblieb zur weiteren Austarierung von Lohn und Leistung in den Betriebskollektivverträgen (BKV) zwischen überwiegend staatlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften kaum noch Verhandlungsspielraum. Die hochgradige Zentralisierung der arbeitsrechtlichen und tarifpolit. Regelungen bei den Spitzengremien von Staat und Gewerkschaften wurde zudem durch das Verbot von Unternehmensverbänden unterstützt.
Im Gesetz der Arbeit von 1950 wurde dem FDGB das gesetzliche Monopol auf die Vertretung der Interessen der Arbeiter und Angestellten übertragen (s.a. Interessenvertretung). Alle „Organe der Regierung der DDR und der Länderregierungen, der Verwaltungen und der volkseigenen Wirtschaft“ wurden „verpflichtet, die engste Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen des FDGB und seiner Gewerkschaften herzustellen“ (§ 5). Das Gesetz der Arbeit stellte auch erstmals die betrieblichen Gewerkschaftsorgane unter gesetzlichen Schutz vor Repressalien, allerdings wurden den BGL durch die Arbeits- und Plangesetzgebung keine tatsächlichen Mitwirkungskompetenzen in den Betrieben eingeräumt.
Der FDGB wurde nun auch in Präambeln von Gesetzen zur Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsgestaltung als deren Mitinitiator genannt, gleichwohl blieb sein Einfluss auf die Gesetzesinhalte gering.


III.   Krisen und Konsolidierung (1953-60)

In Folge des 17. Juni 1953 und der Verkündung des „Neuen Kurses“ in der Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik, konnte der FDGB die sozialen und materiellen Interessen seiner Mitglieder kurzfristig stärker vertreten und offensichtlich dazu beitragen, dass der Wohnungsbau vorangetrieben sowie Sozialleistungen und Löhne und Gehälter erhöht wurden. Aber schon 1955 rückte der FDGB auf seinem 4. Kongress die Arbeitsproduktivität und die Planerfüllung wieder in den Vordergrund seiner Arbeit, und die SED bürdete dem FDGB bei der Propagierung der Planerfüllung wieder die Hauptlast auf. Gleichzeitig verstärkte der FDGB die gewerkschaftliche Schulung (s. Schulungswesen) mit dem Ziel, unter seinen Mitgliedern ein „sozialist. Bewusstsein“ herzustellen, das diese letztlich zu staatskonformen Bürgern der DDR formen sollte.
In mehreren Gesetzen wurde die normative Rolle des FDGB nach dem Aufstand von 1953 gestärkt. So wurden in den Betrieben Konfliktkommissionen zur Regelung von Arbeitsstreitigkeiten gebildet, deren Zusammensetzung maßgeblich von den BGL bestimmt werden konnte. Im Jahre 1959 wurde ihre Aufgabe zusätzlich auf die Regelung von sonstigen kleineren Verstößen und Vergehen der Beschäftigten inner- und außerhalb der Betriebe ausgedehnt und den Gewerkschaften damit auf einer niedrigen Stufe Rechtssanktionen auch außerhalb der Arbeitsbeziehungen eingeräumt. Die im Jahre 1959 eingeführten „Ständigen Produktionsberatungen“ waren Organe der BGL bzw. AGL und sollten die gewerkschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten im Betrieb stärken. In ihnen sollten alle Fragen der Produktion beratend mit dem Betriebsleiter verhandelt werden und die Beschäftigten in erster Linie Vorschläge zur Produktionsverbesserung unterbreiten. 1956 wurde dem FDGB die Sozialversicherung dann endgültig alleinverantwortlich übertragen.


IV.   Etablierung als eine wesentliche Säule der Herrschaft der SED (1961-80)

Das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1961 regelte die Arbeitsbeziehungen und damit auch die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB neu und löste die Bestimmungen des Gesetzes der Arbeit von 1950 ab. Aber auch in diesem Gesetz wurden die Aufgaben der Gewerkschaften in erster Linie auf die Produktionserfüllung in den Betrieben festgelegt, den Betriebsleitungen mehr Macht eingeräumt und nur nachrangig auf die Rechte der Werktätigen orientiert.

Zwischen 1961 und dem Anfang der 80er Jahre war die Stellung des FDGB in der DDR-Gesellschaft Schwankungen ausgesetzt und entwickelte sich widersprüchlich.
Schränkten Teilrevisionen der Wirtschaftsreformen und die Einrichtung von „Produktionskomitees“ oder „Gesellschaftlichen Räten“ den gesetzlichen Handlungsspielraum in den Betrieben kurzfristig ein, weil dadurch Entscheidungskompetenzen aus den Betrieben auf höhere Ebenen verlagert wurden, so verstärkten die Wirtschaftsreformen der 60er Jahre in der Summe doch die formale Aufwertung des FDGB im polit. System der DDR. Nachdem die SED 1963 das „Neue Ökonom. System der Planung und Leitung (NÖSPL)“ beschlossen hatte und der Wirtschaftsbürokratie darin weit reichende Kompetenzen zugestand, band sie den FDGB kurz darauf als Bündnispartner gegen die sich verselbständigende Wirtschaftsbürokratie ein.
Entsprechend konnte der FDGB das auf seinem 6. Kongress im Jahr 1963 verkündete Postulat, die Vertretung der Interessen der Werktätigen und seine Kontrollfunktion in den Betrieben wieder zu unterstreichen, mit Duldung der SED umsetzen und kritisch auf Missmanagement von Betriebsleitungen sowie auf deren sozialpolit. unzumutbare Entscheidungen hinweisen.
Die im Jahre 1968 beschlossene neue Verfassung der DDR verlieh dem FDGB schließlich Verfassungsrang (Art.44). Als einziger Massenorganisation wurde darin dem FDGB eine umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft verfassungsrechtlich zugewiesen und bei der Interessenvertretung der Arbeiter, Angestellten und Intelligenz eine Monopolstellung eingeräumt. Durch den VIII. Parteitag der SED 1971, die Ablösung Walter Ulbrichts durch Erich Honecker und die Verkündung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik wurde der Aktionsradius des FDGB von polit. und ökonom. weiter auf sozialpolit. Aufgaben ausgedehnt.
So wurde im 1972 erlassenen „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ von den Massenorganisationen - wie schon im „Gesetz der Arbeit“ von 1950 - einzig der FDGB aufgeführt und der Ministerrat verpflichtet, „bei der Gestaltung der entwickelten sozialist. Gesellschaft und allseitigen Stärkung der Staatsmacht“ (§ 1,3) mit ihm zusammenzuarbeiten. Zwar wurden in der Folge zahlreiche Beschlüsse, vor allem auf sozialpolit. Gebiet, vom Politbüro bzw. dem ZK der SED, dem Präsidium des BuV bzw. dem BuV und dem Ministerrat auf Grundlage des Gesetzes gemeinsam erlassen, allerdings ist der inhaltliche Anteil des FDGB an deren Ausarbeitung bisher nicht ermittelt. Er dürfte eher gering gewesen sein, da der formalen Aufwertung des FDGB die reale Politik Erich Honeckers (*25.8.1912-†29.5.1994) widersprach, der durch persönliche Absprachen mit hochrangigen Funktionären maßgebliche polit. Entscheidungen an den Gremien der Volksvertretungen, Massenorganisationen und Parteien vorbei traf. Zudem wurden durch die vollständige Ausformung der DDR zum faktischen Einparteienstaat und die Fixierung der führenden Rolle der SED in der Verfassung, die SED und ihre Spitzengremien über die Verfassung und ihre Organe erhoben. Obwohl die Mitwirkungsrechte des FDGB in den Parlamenten am 12.6.1973 per Gesetz formal erweitert wurde, konnte der FDGB offenkundig nur in Einzelfällen Einfluss auf von der SED bereits getroffene Entscheidungen einwirken. Insofern kam auch der Erhöhung der Zahl der Sitze des FDGB in der Volkskammer kaum praktische Bedeutung zu. Während dem FDGB 1963 gemäß dem Verteilungsschlüssel der Einheitslisten der Nationalen Front 61 Sitze zustanden, stellte er 1981 68 von insgesamt 500 Abgeordneten.

Das am 1.1.1978 in Kraft getretene AGB war zwar kein Normwerk des FDGB, die Art seines Zustandekommens unterstrich aber das Bemühen der Staatsführung, den FDGB im gesamtgesellschaftlichen Bewusstsein aufzuwerten. Der Entwurf war im Auftrag des VIII. Parteitages der SED seit 1971 vom FDGB erarbeitet worden und im Frühjahr 1977 vor Beschluss durch die Volkskammer im FDGB „diskutiert“ und auf dem 9. FDGB-Kongress 1977 bestätigt worden. Das AGB verlieh den Gewerkschaften vor allem im Betrieb, unter anderem im Bereich der Arbeitszeitregelungen und des Arbeitsschutzes, einen Zuwachs an Mitwirkungs- und Kontrollrechten. Insgesamt hatte der FDGB seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 nicht nur einen Bedeutungs-, sondern auch einen Aufgabenzuwachs zu verzeichnen. Infolge der Auflösung der „Produktionskomitees“ und der „Gesellschaftlichen Räte“, an die er gewerkschaftliche Mitwirkungskompetenzen vorübergehend hatte abgeben müssen, und der Reaktivierung der „Ständigen Produktionsberatungen“ wurde der FDGB wieder einziges Mitwirkungsorgan im Betrieb. Gleichzeitig beteiligte sich der FDGB im Zuge des Intensivierungs- und Rationalisierungskurses der Wirtschaft maßgebend an Kampagnen zur Motivierung seiner Mitglieder zu höheren Arbeitsleistungen.

Im Zuge der seit den 60er Jahren wachsenden normativen und formalen Einbindung des FDGB auf zentraler Ebene in die polit. und ökonom. Entscheidungs- und Kontrollstrukturen, wurden dem FDGB auch Aufgaben bei der Außenverteidigung der DDR übertragen. Seit 1972 wurde der FDGB systemat. in die „sozialist. Wehrerziehung“ eingebunden. Im Rahmen von Gewerkschaftsschulungen sollte er unter den Jugendlichen den Wehrdienst und eine berufliche Karriere in der NVA propagieren.
Bis zum Ende der 70er Jahre wurde der FDGB nach der SED und dem Staatsapparat zum drittwichtigsten Bestandteil des polit. Systems der DDR. Allerdings wird die Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Mitwirkungsrechte im Betrieb - bis auf die sozialpolit. - für diese Phase in Forschungen als gering charakterisiert.


V.   Stagnation und rapide zunehmender Legitimationsverlust (1981-89)

Mit Beginn der 80er Jahre wurde eine Phase eingeleitet, die sich zum einen durch die organisator.-strukturelle und polit. Stagnation der DDR, zum anderen durch einen permanenten Legitimitätsverlust des FDGB bei seinen Mitgliedern auszeichnete. Die sich bereits in den 70er Jahren ankündigenden Wirtschaftsprobleme der DDR engten auch den dem FDGB im Jahrzehnt zuvor zugestandenen Handlungsspielraum auf sozialpolit. Gebiet immer mehr ein. Stattdessen stellte der FDGB wieder verstärkt die Erfüllung der Wirtschaftspläne und die Optimierung der Produktion in das Zentrum gewerkschaftlicher Aufgaben.

Mit dem Zerfall des polit. Systems in der letzten Phase der DDR und der friedlichen Revolution löste sich auch die Organisation des FDGB auf, nachdem seine Führung bis zur letzten Minute den Vorgaben der SED gefolgt war und die immer deutlicher zum Ausdruck gebrachten Mitgliederforderungen nach einer vollständigen Erneuerung der Gewerkschaften in der DDR weitestgehend ignoriert hatte. Einen letzten Versuch, auf die Neugestaltung des polit. Systems in der DDR Einfluss zu nehmen, startete die ausgetauschte und jetzt als Geschäftsführender Vorstand firmierende Gewerkschaftsspitze zu Beginn des Jahres 1990. Mit einer Verfassungsänderung und der Verabschiedung eines Gewerkschaftsgesetzes sollte der verfassungsrechtliche Rang und Einfluss der Gewerkschaften in der DDR gesichert und ihre nun proklamierte parteipolit. Unabhängigkeit und Autonomie sanktioniert werden. Die Dynamik des Zusammenbruchs der DDR und der Implementierung des polit. Systems der Bundesrepublik und der damit einhergehenden Transformation der Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsordnung erwies sich jedoch als stärker als die innerorganisator. Reformversuche und Initiativen, die mittels Gewerkschaftsneugründungen hofften, einen eigenständigen Weg sichern zu können. Der inzwischen nur noch als gewerkschaftlicher Dachverband existierende FDGB löste sich am 14.9.1990 auf. Der Großteil der Mitglieder wurde entweder durch persönliche Mitgliedszeichnung oder durch korporativen Übertritt in die entsprechenden Branchengewerkschaften des DGB überführt.

Im Nachgang der engen Verquickung der Gewerkschaften mit dem Staat der DDR bereiteten vermögensrechtliche Fragen die größten Schwierigkeiten. Streitpunkt war in erster Linie, welche Vermögensanteile des FDGB aus Mitgliedsbeiträgen und welche aus Haushaltstiteln des DDR-Staates in Gewerkschaftsbesitz gelangt waren. Letztere Vermögenswerte wurden durch den Vereinigungsvertrag zu Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Aber auch die Versuche, etwa mittels der Gewerkschaftlichen Vermögensverwaltungsgesellschaft >Märkisches Ufer< mbh (GVVG), das durch FDGB-Mitgliedsbeiträge angesammelte Vermögen den Einzelgewerkschaften zur Verfügung zu stellen, scheiterten. Letztlich wurde nahezu das gesamte Vermögen der Gewerkschaften als Sondervermögen von der Treuhandanstalt übernommen und größtenteils in bundesdeutschen Besitz überführt oder privatisiert.

Stefan Paul Werum


Lit.: H. Zimmermann, Der FDGB als Massenorganisation und seine Aufgaben bei der Erfüllung der betrieblichen Wirtschaftspläne (Studien und Materialien zur Soziologie der DDR, Sonderheft 8, 1964. - W. Thiel, Arbeitsrecht in der DDR. Ein Überblick über die Rechtsentwicklung und der Versuch einer Wertung, 1977. - H. Zimmermann, FDGB, (DDR-Handbuch, 3. überarbeitete und erweiterte Auflage 1985. - Gesch. des FDGB, 1982. - H. Hüning/G. Neugebauer, Der FDGB und die Formel „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Die Gewerkschaften der DDR auf dem Weg zu einer neuen Politik? (G. Glaeßner (Hg.), Die DDR in der Ära Honecker. Politik, Kultur, Gesellschaft, 1988). - U. Gill, Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB). Theorie-Geschichte-Organisation-Funktionen-Kritik, 1989. - W. Eckelmann/H. Hertle / R. Weinert, FDGB Intern. Innenansichten einer Massenorganisation der SED, 1990. - U. Gill, FDGB. Die DDR-Gewerkschaft von 1945 bis zu ihrer Auflösung 1990, 1991. - R. Weinert, Massenorganisation in mono-organisatorischen Gesellschaften. Über den strukturellen Restaurierungszwang des FDGB im Zuge des Zusammenbruchs der DDR, in: H. Joas/M. Kohli (Hg.): Der Zusammenbruch der DDR, 1993. - A. Herbst u.a. (Hg.), So funktionierte die DDR. Lexikon der Organisationen und Institutionen, 1994. - D. Brunner, Der Wandel des FDGB zur kommunistischen Massenorganisation. Das Protokoll der Bitterfelder Konferenz des FDGB, 1996. - R. Weinert/F. Gilles, Der Zusammenbruch des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Zunehmender Entscheidungsdruck, institutionalisierte Handlungsschwächung und Zerfall der hierarchischen Organisationsstruktur, 1999. - S. Werum, „Wir sind die Illegalen!“ Zum Wandel der Funktionen und Organisationsstrukturen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) 1948-1952/53 (AfS 39, 1999). - S. Simsch, Blinde Ohnmacht. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund zwischen Diktatur und Gesellschaft in der DDR 1945 bis 1963, 2002. - H. Stadtland, Herrschaft nach Plan und Macht der Gewohnheit. Sozialgeschichte der Gewerkschaften in der SBZ/DDR 1945-1953, 2001. - S.P. Werum, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, in: G. Stephan/ A. Herbst/ C. Krauss/ D. Küchenmeister/D. Nakath (Hg.), Die Parteien und Organisationen der DDR. Ein Handbuch, 2002. - W. Otto, Grundzüge der Entwicklung des politischen Systems in der DDR (1949 bis 1989/1990), in: ebd. - S.P. Werum, Gewerkschaftlicher Niedergang im sozialistischen Aufbau. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) 1945 bis 1953, 2005. - Ders., Arbeits- und Gewerkschaftspolitik, in: C. Burrichter u.a. (Hg.): Deutsche Zeitgeschichte von 1945 bis 2000. Gesellschaft - Staat - Politik. Ein Handbuch, 2006.