FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Bevollmächtigter der Sozialversicherung. Der B.d.S., auch als Sozialbevollmächtigter bezeichnet, war ein gewählter, ehrenamtlicher Funktionär einer Gewerkschaftsgruppe. Seine Zuständigkeit erstreckte sich im weitesten Sinne auf Sozialversicherungsangelegenheiten. Hierbei arbeitete er vor allem mit dem gewerkschaftlichen Vertrauensmann und dem Arbeitsschutzobmann zusammen. Im Einzelnen umfasste der Aufgabenbereich des B.d.S. die Organisation sozialer und gesundheitlicher Betreuungsmaßnahmen für die Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe, die Förderung der Gesundheitsaufklärung und -erziehung, Information über die Rechte und Pflichten bei der SV, Einflussnahme auf den sorgsamen, effektiven und sparsamen Umgang mit den Versicherungsleistungen, Besuche und Kontrolle arbeitsunfähig erkrankter Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe. Seit den 70er Jahren oblag dem B.d.S. auch die Aufgabe, für den Abschluss einer freiwilligen Zusatzrentenversicherung zu werben. Als Kernaufgaben des B.d.S. galten die Förderung des Gesundheitsschutzes und Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes. Die BGL hatte für die regelmäßige Schulung und Weiterbildung der B.d.S. zu sorgen.
P.H.