FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Geschäftsführender Vorstand (GV).

GV (1946-50)

GV (1990)


Geschäftsführender Vorstand (1946-50). Zur Ltg. der Arbeit des BuV zwischen den Sitzungen wurde 1946 ein Geschäftsführender Ausschuss gewählt. In der Satzung von 1947 wurde er als GV, ab 1949 als Geschäftsführender BuV bezeichnet. Er setzte sich 1946 aus 13, nach dem 2. FDGB-Kongress aus 17 Mitgliedern zusammen: den drei Vors. des BuV, den Ltr. der elf Hauptabteilungen des BuV (s. Abt. des BuV), dem Ltr. des Vorstandssekr., dem Hauptkassierer, dem Geschäftsführer der Vermögensverwaltung des FDGB GmbH und dem Vizepräsidenten der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge und Mitgliedern des BuV, dem christlichen Gewerkschafter (vgl. Christdemokraten im FDGB) Albert Voß, der jedoch bereits am 10.11.1947 verstarb.
Der Beschluss des BuV vom 17.5.1949 über die Umgestaltung der Organe des FDGB sah vor, dass sich der GV aus den acht Mitgl. des Sekr. des BuV (darunter Vors. und Stellv. des BuV), dem Ltr. des Büros des Sekr., mindestens zehn Mitgl. der IG/Gew., zwei Vertretern des FDGB Groß-Berlin und einigen weiteren leitenden BuV-Mitgliedern zusammensetzen sollte. Er sollte einmal monatlich tagen. Obwohl damit seine Stellung aufgewertet worden war und er damit etwa dem späteren Präsidium entsprach, verlor er in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Seine Aufgaben wurden immer mehr vom Sekr. des BuV wahrgenommen. In die auf dem 3. FDGB-Kongress beschlossene neue Satzung wurde er daher nicht mehr aufgenommen.
Mit der Umgestaltung der Org. zum Gewerkschaftlichen Dachverband FDGB entsprechend der auf dem außerordentlichen FDGB-Kongress vom 31.1./1.2.1990 beschlossenen Satzung wurde wieder ein GV (s. Geschäftsführender Vorstand (1990)) als Leitungsorgan zwischen den FDGB-Kongressen gewählt.
K.K.


Geschäftsführender Vorstand (1990). Im Zuge der formalen Umwandlung des FDGB in einen Gewerkschaftlichen Dachverband auf dem außerordentlichen FDGB-Kongress vom Januar/Februar 1990 wurde der GV als neues Führungsgremium des Bundes bestimmt. Er bestand aus sieben gewählten Mitgliedern, zu denen noch die Vorsitzenden der 16 Einzelgewerkschaften hinzukamen. Dieser erweiterte Vorstand erhöhte sich in Folge der Aufspaltung einzelner Fachverbände bis zum Mai 1990 auf 21 Mitglieder. Die Arbeit des GV war in sechs Geschäftsbereiche gegliedert.
Zur Vorsitzenden wurde Helga Mausch von der IG Bergbau-Energie gewählt, stellvertretende Vorsitzende wurde Karin Schießl von der Gewerkschaftshochschule in Bernau, zum Finanzvorstand wurde Klaus Umlauf (unlängst noch stellvertretender Vorsitzender der Gew. der Mitarbeiter der Staatsorgane und Kommunalwirtschaft) bestimmt; das Komitee zur Vorbereitung des außerordentlichen Kongresses, welches nach dem Rücktritt des letzten FDGB-Vorstandes vorübergehend die Geschäfte geführt hatte, konnte zwei Mitglieder in den GV entsenden.
Zu den Aufgaben des GV gehörte u.a. die Vertretung des Bundes nach außen sowie der gesamtgewerkschaftlichen Interessen gegenüber der Regierung, den Wirtschaftsorganen und anderen gesellschaftlichen Kräften, die Sicherung des gewerkschaftlichen Einflusses in der Sozialversicherung, den Arbeitsschutzinspektionen und im Feriendienst. Außerdem oblagen ihm die Organisierung der Verwaltung der Vermögenswerte des Bundes im Interesse der Mitgliedsorganisationen sowie die Erstellung von Tätigkeits- und Finanzberichten.
Vor allem wegen Unstimmigkeiten in Finanzfragen kam es im Mai zu Auseinandersetzungen zwischen dem gewählten und dem erweiterten Vorstand, die zur Bildung eines „Sprecherrates“ und einer weitgehenden Entmachtung der gewählten Mitglieder führte. Diese wurden auf innerorganisator. Aufgaben beschränkt und sollten sich vornehmlich um die Vorbereitung des für den Herbst terminierten Auflösungskongresses kümmern. Im Mittelpunkt standen dabei die umstrittenen Vermögensfragen, wobei der Finanzvorstand, der als einziger in seinen Befugnissen nicht beschnitten worden war, zwangsläufig zum einflussreichsten Mitglied des GV avancierte.
F.-O.G.