FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gesellschaftlicher Rat. Der G.R. war ein 1966 im Zuge des Neuen Ökonom. Systems der Planung und Leitung (NÖSPL) neu geschaffenes Beratungsgremium, das dem Generaldirektor einer Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) beigeordnet wurde. Es kann als ein Pendant zu den bereits 1963 gebildeten, überwiegend mit fachlich hochqualifizierten Angestellten besetzten betrieblichen Produktionskomitees betrachtet werden. Nicht zu verwechseln ist es mit den zur gleichen Zeit vielfach neu gebildeten VVB-Gewerkschaftskomitees.
Ein G.R. setzte sich - ohne feste Quotierung - aus Vertretern der SED, des FDGB, der staatlichen Verwaltung und der Wissenschaft zusammen; sie wurden von den übergeordneten Leitungsgremien und Ministerien berufen. Der FDGB nahm unter den Mitgliedern der G.R. stets nur eine Minderheitenrolle ein und konnte über diese Gremien keinen besonderen Einfluss auf die wirtsch. oder auch nur lohn- und arbeitspolit. Entwicklung der entsprechenden Wirtschaftsbranche geltend machen. Die Aufgaben der G.R. wurden überhaupt nur sehr allgemein festgelegt; sie bestanden darin, die Generaldirektoren in allen wichtigen Fragen zu beraten. Das Prinzip der Einzelleitung durfte dabei nicht in Frage gestellt werden.
Schon 1971, als die Wirtschaftsreformversuche als gescheitert abgebrochen und die VVB zugunsten einer forcierten Bildung von Kombinaten sukzessive aufgelöst wurden, verschwanden auch G.R. sowie die betrieblichen Produktionskomitees sang- und klanglos wieder von der Bildfläche.
F.S.