Zentrale Ständige Produktionsberatung. Bei der Betriebsleitung volkseigener Großbetriebe gebildetes Beratungsgremium für Fragen der Planaufstellung und -durchführung, das von den FDGB-Mitgliedern der Belegschaft gewählt und von der BGL geleitet wurde.
Die auf Beschluss des FDGB-BuV vom 18.11.1971 gebildeten Z.S.P. lösten die im Zuge der Wirtschaftsreformen der 60er Jahre (s. NÖSPL und ÖSS) entstandenen Produktionskomitees ab, welche ein etwas weiteres Aufgabenspektrum abzudecken gehabt hatten und direkt von den BPL geführt worden waren. Die Bildung der Z.S.P. führte mithin zu einer Wiederaufwertung des FDGB. Schon 1959-63 hatten in wichtigen Großbetrieben gewerkschaftlich geleitete Z.S.P. bestanden, die dann jedoch - ganz entgegen den Planungen des BuV - auf Beschluss der SED-Führung zugunsten der parteigeführten Produktionskomitees aufgelöst worden waren.
Die wichtigsten Aufgaben einer zwischen 5 und 21 Mitglieder starken Z.S.P. lagen sowohl 1959-63 als auch seit 1972 wieder in der Mitwirkung an Plandiskussion und Planerfüllung: Dazu zählten einerseits die Ausarbeitung von fachlich fundierten Stellungnahmen zu den Entwürfen des Betriebsplans und des Betriebskollektivvertrags (BKV) sowie andererseits die Kontrolle der Aufschlüsselung des bestätigten Betriebsplans auf die einzelnen Abteilungen und der späteren Planabrechnung durch die Betriebs- und Abteilungsleiter. Die Z.S.P. konnte Mitglieder der Betriebsleitung zur Teilnahme an ihren Sitzungen verpflichten und ihnen konkrete Hinweise und Empfehlungen für die Arbeit geben, durfte ihnen aber keine verbindlichen Weisungen erteilen, denn das hätte dem Prinzip der Einzelleitung widersprochen. Hohe zeitliche und fachliche Anforderungen an die Mitglieder der Z.S.P. standen damit im Kontrast zu ihren praktischen Einflussmöglichkeiten, was ihre Arbeit deutlich lähmte. Die Neuwahl der Gremien führte oft zu einem Aktivismus, der schon nach kurzer Zeit wieder erlahmte.
Bei ihrer Arbeit konnte sich die Z.S.P. auf die Ständigen Produktionsberatungen stützen, die von den AGL geleitet wurden. Diese wiederum stützten sich auf die Produktionsberatungen in den einzelnen Meisterbereichen und Brigaden. Ein Weisungsrecht der Z.S.P. gegenüber den Ständigen Produktionsberatungen und den Produktionsberatungen bestand jedoch nicht, weil auch dies eine Gefährdung des Prinzips der Einzelleitung hätte darstellen können.
F.S.