Ständige Produktionsberatung. Gremium der betrieblichen Mitwirkung, das in einem VEB mit mehr als 100 Beschäftigten gebildet wurde, um die Betriebsleitung in Fragen der Planaufstellung und -durchführung zu beraten. In Großbetrieben, in denen Zentrale Ständige Produktionsberatungen bestanden, waren die S.P. auf der Abteilungsebene angesiedelt und konzentrierten sich stärker auf die Verbesserung der Produktionsabläufe.
Die S.P. entstanden nach Auflösung der 1956-58 probeweise eingerichteten Arbeiterkomitees, die formal unabhängig von den Gewerkschaften gewesen waren. Die bei Auflösung der Komitees im Frühjahr 1958 gebildeten Ausschüsse für Produktionsberatungen wurden auf Beschluss des FDGB-BuV vom März 1959 in S.P. überführt, deren 50 bis 100 Mitglieder von den FDGB-Mitgliedern der Belegschaften zu wählen waren, aus den eigenen Reihen einen 5- bis 10-köpfigen Ausschuss bilden sollten und insgesamt den BGL unterstellt wurden. In ihrer praktischen Arbeit konnten sie sich auf die meist nur sporad., ganz nach gegebenen Anlässen einberufenen Produktionsberatungen in den einzelnen Meister- und Arbeitsbereichen stützen. Auch während der Wirtschaftsreformen der 60er Jahre (s. NÖSPL und ÖSS), als die in den Großbetrieben gebildeten Zentralen Ständigen Produktionsberatungen - ganz entgegen den ursprünglichen Planungen des BuV - vorübergehend den sog. Produktionskomitees weichen mussten, die direkt von den Betriebsparteileitungen geführt wurden, bestanden die S.P. auf der mittleren Ebene der VEB fort. Seit 1976/77 wurden die Mitglieder der S.P. allerdings nicht mehr direkt gewählt, sondern von der BGL berufen. Ab 1980 schlief die Arbeit der S.P., die vor ganz ähnlichen Problemen standen wie die Zentralen Ständigen Produktionsberatungen, nämlich hohe zeitliche und fachliche Anforderungen an die Mitglieder mit nur geringer tatsächlicher Einflussnahme auf das Betriebsgeschehen zu vereinbaren, dann immer mehr ein; ihre Aufgaben wurden von den BGL-Kommissionen Arbeit und Löhne übernommen.
F.S.