FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kultur- und Sozialfonds (KuS). Der KuS war ein finanzieller Fonds staatlicher Betriebe und Institutionen, der zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten und zur Ausbildung einer „sozialist. Lebensweise“ dienen sollte. Er wurde mit der Verordnung über den Betriebsprämienfonds sowie den KuS in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 15.5.1957 eingeführt (Gbl. der DDR 1957, S. 289-292). Nach § 237 AGB vom 12.4.1977 war er ein in Kombinaten und Betrieben zu bildender zweckgebundener finanzieller Fonds, dessen Mittel zur Förderung kultureller und sportlicher Aktivitäten im Betrieb sowie zur sozialen Betreuung der Beschäftigten zu verwenden waren. Die Planung, Bildung und Verwendung des KuS wurde auf dem Verordnungswege geregelt. Die Verwendung der Mittel war im BKV zwischen Betriebsleitung und BGL zu vereinbaren. Die Gelder wurden vor allem zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, darunter auch der Arbeiterversorgung, zur Unterstützung von Kulturgruppen, Zirkeln (s. Zirkelwesen) und Interessengemeinschaften ausgegeben. Mittel des KuS kamen auch der gesundheitlichen und Kinderbetreuung, den betrieblichen Erholungseinrichtungen und dem Werkswohnungswesen zugute. Sie konnten zudem für Weiterbildungsmaßnahmen und für die einmalige Unterstützung von Werksangehörigen verwandt werden. Auch die Betriebskampfgruppen und die Zivilverteidigung partizipierten am KuS.
P.H.