FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Solidaritätsfonds. Allg. der zentrale Topf, in den die Solidaritätsspenden der Bürger der DDR einflossen. S. existierten bei allen Massenorganisationen und staatlichen Institutionen in der DDR, z.B. bei der VdgB, der NVA, dem Konsumverband, dem Solidaritätskomitee und dem FDGB. Die Gelder, die der FDGB monatlich bei seinen Mitgliedern im Gegenwert der Solidaritätsmarken einnahm, wurden von ihm in einem S. gesammelt. Der Fonds stellte offiz. und satzungsgemäß Gelder für internationale Solidaritätsleistungen zur Verfügung. Aus diesem S. wurden die Solidaritätsleistungen des FDGB an das Solidaritätskomitee der DDR weitergeleitet, das diese Spenden seinem eigenen S. zuführte. Der Beitrag des FDGB hatte einen maßgeblichen Anteil am S. des Solidaritätskomitees. Auch die vom „International - Informations- und Bildungszentrum e.V.“ organisierten Besuchsaufenthalte westdeutscher und ausländ. Gewerkschafter in der DDR wurden aus dem S. des FDGB bezahlt. Wie sich im Zuge der friedlichen Revolution 1989 und der Untersuchungen zu Korruption und Amtsmissbrauch herausstellte, wurden die Mittel des S. des FDGB auch zweckentfremdet verwendet, z.B. erhielt die FDJ vom FDGB aus dessen S. 1984 für ein „Nationales Jugendfestival“ und 1988 für ein „Pfingsttreffen“ Zuwendungen in Höhe von je 100 Mio. DDR-Mark.
Al.H.