FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Solidaritätsspende. Die S., umgangssprachlich auch Solispende, wurde von den Bürgern der DDR gegeben, um Aktivitäten im Rahmen der sog. „antiimperialist. Solidarität“, also zugunsten v.a. kommunist. bzw. sozialist. orientierter Länder, Bewegungen oder Gruppierungen, zu finanzieren. Aufrufe zur S. kamen von der SED bzw. vom Staat und/oder den Massenorganisationen. Auch von jedem Gewerkschaftsmitglied in der DDR wurde erwartet, dass es nicht nur die monatlichen Solidaritätsmarken kaufte, sondern darüber hinaus eine zusätzliche S. leistete. Hierfür konnten auch sog. Solidaritätsschecks erworben werden. Die S. flossen in Solidaritätsfonds ein, deren Gelder teilweise wiederum an den Solidaritätsfonds des Solidaritätskomitees der DDR weitergeleitet oder direkt von den sammelnden Organisationen für Solidaritätseinsätze genutzt wurden. Die Höhe des Spendenaufkommens war auch ein Kriterium im sozialist. Wettbewerb und diente der Staatsführung als Legitimationsnachweis.
Al.H.