FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kombinatsgewerkschaftsleitung (KGL). Die Bildung von Kombinaten als Zusammenschluss von VEB der gleichen Branche unter Einschluss wichtiger Zulieferbetriebe hat im FDGB strukturelle und organisationsprinzipielle Probleme geschaffen, die bis zum Ende einer einheitlichen Lösung harrten. In vielen Fällen waren Betriebe zusammengefasst worden, die in den Organisationsbereich unterschiedlicher IG/Gew. gehörten. Dies zu vereinheitlichen, wäre häufig widersinnig gewesen, hätte Interessen der Einzelverbände tangiert und wäre zudem kaum kostenneutral umzusetzen gewesen. So konnte das Prinzip „Ein Betrieb - eine Gewerkschaft“ oftmals nicht auf die Kombinatsebene transferiert werden. Arbeitsgesetzbuch wie Satzung des FDGB stellten grundsätzlich auf den Betrieb und nicht auf Betriebszusammenschlüsse als Grundeinheit ab. Daher gab es zwei Formen der FDGB-Leitungstätigkeit im Kombinat: Zunächst wurden als FDGB-Einrichtungen auf Kombinatsebene das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden samt einem Gewerkschaftsaktiv geschaffen; gleichwohl benennt die FDGB-Satzung „im Organisationsbereich der Kombinate mit Kombinatsgewerkschaftsleitung“ - also wo sie möglich war - als höchstes Organ die gewerkschaftliche Kombinatsdelegiertenkonferenz (s. Delegiertenkonferenz).
U.G.