FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Sport des BuV (1950-89). Am 1.8.1948 riefen FDGB und FDJ zur Gründung eines „Deutschen Sportausschusses“ auf, der sich am 1.10.1948 konstituierte. Dabei strebte der FDGB eine enge Bindung der Sportvereine an die Betriebe an, die zu Zentren der Sportbewegung werden sollten. Für die zentrale Anleitung sah der Beschluss des Sekr. des BuV vom 17.8.1950 ein Büro für Sport beim Büro des Sekr. vor. Zur Umsetzung dieses Zieles erwies sich jedoch die anfängliche dezentrale Organisation als zu schwach, die BGL befassten sich kaum mit dem Aufbau der BSG. Nach Abstimmung zwischen der FDJ und dem FDGB fasste der Deutsche Sportausschuss daher den Beschluss Über die Reorganisation des Sports in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben auf Produktionsbasis. Die Einzelheiten regelte der BuV in seiner Sitzung am 12./13.4.1950. Er beschloss, entsprechend den Org.-Bereichen der einzelnen IG/Gew. Sportvereinigungen (SV) zu bilden.
In der Folge entstanden nach sowj. Vorbild bei den IG/Gew. 16 SV: SV Aufbau bei der IG Bau-Holz, SV Aktivist bei der IG Bergbau, SV Chemie bei der IG Chemie, SV Rotation bei der IG Druck und Papier, SV Lokomotive bei der IG Eisenbahn, SV Turbine bei der IG Energie, SV Medizin bei der Gew. Gesundheitswesen, SV Empor bei der Gew. Handel, SV Traktor bei der Gew. Land und Forst, SV Motor bei der IG Metall, SV Stahl bei der IG Metallurgie, SV Post bei der Gew. Post und Fernmeldewesen, SV Fortschritt bei der IG Textil-Bekleidung-Leder, SV Einheit bei der Gew. Verwaltungen-Banken-Versicherungen, SV Wismut bei der IG Wismut und SV Wissenschaft bei der Gew. Wissenschaft.
Aufgrund des gewachsenen Aufgabengebiets beschloss das Sekr. des BuV am 10.4.1951 die Bildung einer selbständigen Abt. Körperkultur und Sport. Mit der Bildung des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport war wieder eine zunehmende Einschränkung der gewerkschaftlichen Zuständigkeit für den Sport verbunden, die sich auf die Zusammenarbeit mit den BSG und massensportliche Aktivitäten reduzierte. Die Abt. wurde daher 1956 als Arbeitsgruppe in das Sekr. für Jugend und Sport eingegliedert.
Nach der Überleitung der gewerkschaftlichen SV auf den im April 1957 gegründeten DTSB entsprechend dem Beschluss des BuV vom 10.5.1957 wurde der FDGB eindeutig auf den betrieblichen Massensport festgelegt. Dazu gehörten Betriebs- und regionale Sportfeste, die Pokalwettbewerbe des FDGB sowie die mit dem DTSB und der FDJ vereinbarten gemeinsamen Sportprogramme. Obwohl ab 1972 wieder in den Rang einer eigenständigen Abt. erhoben, änderten sich Aufgabengebiet und damit die auf etwa vier bis fünf Funktionäre beschränkte Mitarbeiterzahl nicht.
K.K.