FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Betriebssportgemeinschaft (BSG). Die BSG war eine von 1948-90 bestehende Form von Sportgemeinschaften, bei der ein Betrieb als Trägereinrichtung fungierte.
Da die Alliierten 1945 alle Sport- und Turnvereine in Deutschland verboten hatten, fand eine organisierte sportliche Betätigung in der SBZ zunächst unter kommunaler Aufsicht statt. Bereits der im Oktober 1948 unter Federführung von FDGB und FDJ gegründete und bis 1951 in deren Trägerschaft geführte Deutsche Sportausschuss (DSA) bemühte sich aber um die Schaffung von BSG. Er stieß damit bei einer Reihe von Arbeitersportlern, die sich schon gegen die früheren Werksportvereine gewandt hatten, auf Ablehnung. Nach einer BSG-Konferenz, die im Dezember 1949 in den Buna-Werken durchgeführt wurde, beschleunigte sich die Entstehung von BSG erheblich. Um die BSG zu unterstützen, vereinbarte der DSA eine enge Zusammenarbeit mit FDGB und FDJ. Bei der Bildung von BSG spielten auch die SAG-Betriebe eine wichtige Rolle.
Bereits um 1950 stellte der FDGB 10% seines Beitragsaufkommens für die BSG zur Verfügung, die damit die Beschaffung von Sportkleidung und -geräten sowie den Bau und den Unterhalt von Trainings- und Wettkampfstätten finanzieren konnten. In größeren Betrieben waren die BSG nach Sportdisziplinen in Sektionen unterteilt.
Nach dem Produktionsprinzip und in Anlehnung an die Organisationsstruktur des FDGB wurden die BSG 1951/52 in 18 Sportvereinigungen (SV) zusammengefasst, z.B. SV „Aktivist“ (Bergbau); SV „Aufbau“ (Bauindustrie) oder SV „Chemie“. Mit der 1957 erfolgten Umwandlung des DSA in den Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) gingen 14 SV in den Bezirksverbänden des DTSB auf. Die BSG waren nunmehr Grundorganisationen des DTSB. Erhalten blieben die SV „Lokomotive“ (Reichsbahn) und „Wismut“ (Uranerz-Bergbau) bis 1978 sowie die SV „Dynamo“ (MfS) und „Vorwärts“ (NVA) bis 1989/90.
BSG dienten in erster Linie der Entwicklung des Massensports und bildeten so eine wichtige Voraussetzung für den Leistungssport. Sie ergänzten in erheblichem Maße den Schulsport und schufen eine Grundlage für die „vormilitär. Ausbildung“ (Sportabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ (s.a. Wehrerziehung).
Das Arbeitsgesetzbuch der DDR von 1977 verpflichtete die Betriebe, „die regelmäßige sportliche Betätigung der Werktätigen zu fördern“ und „insbesondere die BSG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen“. Die Familien der Betriebsangehörigen sollten die Möglichkeit haben, am „sportlichen Leben des Betriebes teilzunehmen“.
P.H.