FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Ehrenbuch des BuV. Ab 1972 wurde vom BuV ein E. zur „Anerkennung hervorragender Leistungen und Initiativen bei der Durchführung des Fünfjahrplans“ geführt. Jährlich wurde dazu ein Buch mit etwa 200 Eintragungen angelegt, die am 7. Okt. vorgenommen und in der Tribüne veröffentlicht wurden. Die auf diese Weise geehrten Arbeiter, Angestellten, Kollektive oder Gewerkschaftsgruppen sollten außerdem bei der Ferienplatzvergabe (s. Feriendienst) von den BGL vorrangig behandelt werden. Nach 1975 wurde das E. des BuV eingestellt, bei den ZV der IG/Gew. sowie den Betrieben und Kombinaten wurden auch weiterhin E. geführt.
A.W.