FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Fünfjahrplan. Nach Vorgaben der SED-Führung von der Staatlichen Plankommission (SPK) gestützt auf die wirtschaftlichen Fachministerien erstelltes und von der Volkskammer als Gesetz verabschiedetes Planungsdokument mittlerer Reichweite, das die volkswirtschaftlichen Wachstumsziele der jeweils nächsten fünf Jahre festhielt sowie Strategien und Mittel zu ihrer Umsetzung skizzierte.
Der mit den ersten beiden F. für 1951-55 und 1956-60 aufgenommene Planungsrhythmus wurde allerdings schon im Herbst 1959 zu Gunsten eines eng an die sowj. Planung angepassten Siebenjahrplans für 1959-65 unterbrochen; nach dessen Scheitern und vorzeitigem Abbruch zur Jahreswende 1961/62 wurde dann im Januar 1963 ein „Perspektivplan 1964-70“ angekündigt, der jedoch erst im Mai 1967 verabschiedet werden konnte; 1971 - nach dem Scheitern der Wirtschaftsreformversuche des NÖSPL und des ÖSS wurde schließlich der ursprüngliche Planungsrhythmus der F. wieder aufgenommen und bis zum Ende der DDR fortgesetzt.
Die F. dienten genau wie die anderen genannten Pläne mittlerer Reichweite als Grundlage für die Ausarbeitung der konkreten Volkswirtschaftspläne für jeweils ein Jahr. Im einzelnen legten die F. die Richtung für Forschung und Technik fest, bestimmten in Grundzügen die Zusammensetzung des Produktionssortiments, gaben allgemeine Produktivitäts- und Rentabilitätsziele einschließlich der Arbeitsproduktivität vor, benannten strukturell wichtige Investitions- und Produktionsvorhaben, legten den Kurs der Außenwirtschaft fest, nahmen die Aufgaben der Aus- und Weiterbildung, der Jugend- und Frauenförderung, des Sozial- und Gesundheitswesens sowie der Kultur in den Blick und skizzierten das angestrebte Niveau des Konsums und des Lebensstandards.
Seit Ende der 50er Jahre sollten die mittelfristigen Pläne idealerweise auf Grundlage langfristiger und zwischen den Staaten des Ostblocks im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) miteinander abgestimmter „Generalperspektiven“ für die kommenden 15 Jahre aufgestellt werden, doch infolge unvorhergesehener Entwicklungen auf dem Weltmarkt, in der Außen- und Militärpolitik oder in der Wissenschaft sowie entsprechender polit. Interventionen hielt sich die tatsächliche Verbindlichkeit solcher langfristiger Planungen meist in Grenzen. Ausschlaggebend für die Erarbeitung der F. durch die SPK und die wirtschaftlichen Fachministerien waren letztlich die auf den Parteitagen der SED zuvor proklamierten ökonom. Hauptaufgaben und beschlossenen Plandirektiven. An der Erstellung der F. konnte der FDGB nur insofern mitwirken, als dass er in der Volkskammer mit einer eigenen Fraktion vertreten war, also formell über die gesetzliche Verankerung mit zu entscheiden hatte - ein Recht, das er allerdings stets nur im Sinne einer polit. abhängigen Massenorganisation der SED wahrnahm. Eine wesentlich größere Rolle wurde dem FDGB bei der Propagierung der F. in der breiten Bevölkerung zugebilligt. Die F. benannten meist recht anschauliche und einprägsame volkswirtschaftliche Ziele, zum Beispiel die Umsetzung prestigeträchtiger Großinvestitionsprojekte, und versprachen außerdem regelmäßig eine Erhöhung des Lebensstandards, der dem in Westdeutschland um nichts nachstehen sollte, eigneten sich also besonders für die Produktionspropaganda.
F.S.