FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Bundesfinanzen des BuV (1949-90). Am 1.5.1946 trat die zentrale Kassenführung des FDGB in Kraft. Dabei wurde die von August Reitz geleitete Hauptkasse unmittelbar dem Vorstandssekr. zugeordnet. Nach dem 2. FDGB-Kongress 1947 wurde die Bundeskasse in die neu gebildete HA Innere Verwaltung eingegliedert. Die Vermögensverwaltung hatte inzwischen die Vermögensverwaltung des F.D.G.B. GmbH übernommen, die direkt dem Vorstandssekr. unterstellt blieb.
Der Beschluss des BuV vom 17.5.1949 sah eine selbständige Abt. B. vor, für die im neuen Sekr. Erwin Bunzel verantwortlich war. Bundeskassierer und damit AL blieb Reitz. Die Abt. wurde zum zentralen Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Finanzarbeit der gesamten Organisation. Für das Jahr 1950 wurde erstmals ein zentraler Haushaltsplan aufgestellt, der für die Gliederungen des FDGB wie der IG/Gew. verbindlich war. Damit war die von Beginn an nur beschränkte finanzielle Eigenständigkeit der IG/Gew. völlig beseitigt (s.a. Finanzen). Schrittweise wurde ein einheitliches System der Finanzberichterstattung geschaffen, das ab 1954 voll ausgebildet war. Mit der Satzungsänderung auf dem 4. Kongress 1955 wurde diese zentrale Finanzwirtschaft auch in der Satzung verankert.
Die Finanzwirtschaft des FDGB beruhte auf den bestätigten Finanzplänen. Der vom Präs. des BuV beschlossene Gesamtfinanzplan des FDGB setzte sich aus den Finanzplänen der selbständig bilanzierenden Vorstände und Einrichtungen zusammen. Auf der zentralen Ebene waren bilanzierende Stellen der BuV, die ZV der IG/Gew., die zentralen Gewerkschaftsschulen, der Verlag Tribüne sowie die zentralen Kulturhäuser und die Gästehäuser des BuV. Sie erhielten auf der Grundlage des bestätigten Finanzplanes eigene Grundmittel- und Umlaufmittelfonds und hatten darüber eine Finanzplanabrechnung und Jahresfinanzabrechnung aufzustellen. Für die Immobilien und Gebäude (unbewegliche Grundmittel) waren Objektbilanzen getrennt nach Gewerkschaftseigentum und in Rechtsträgerschaft verwaltetes Volkseigentum aufzustellen. Die Ergebnisse wurden in der Gesamtabrechnung der zentralen Gewerkschaftsorgane zusammengefasst.
1953 beendete der erste Hauptkassierer des BuV, Reitz, seine Tätigkeit als Ltr. der Abt. B. und übernahm den Vorsitz der ZRK des FDGB. Als Nachfolger wurde Heinz Lutter berufen. Im Apr. 1965 wurde der bisherige stellv. Abt.-Ltr. Harri Weber als Abt.-Ltr. bestätigt, nachdem er bereits 1963 mit der Ltg. der Abt. beauftragt worden war. Weber verfolgte zwei Ziele: zum einen den gesamten Bereich der Finanzen und der Vermögensverwaltung gegenüber dem polit. Apparat des BuV stärker zu verselbständigen und ihm größeres Gewicht zu verschaffen. Dies sollte auch durch eine verstärkte Position im Leitungsgremium des BuV bewirkt werden. Weber erreichte beides. 1982 wurden die Abt. B. und Abt. Wirtschaftsverwaltung zu einer gemeinsamen Struktureinheit Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zusammengefasst. Außerdem wurde Weber, der seit dem 7. FDGB-Kongress dem BuV angehörte, auf dem 10. Kongress 1982 in das Präs. des BuV gewählt. Auch in der Arbeitsgemeinschaft der Ltr. der Finanzverwaltungen der gesellschaftlichen Organisationen bei der Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe des ZK der SED erlangte er durch seine anerkannte Kompetenz erheblichen Einfluss. Bereits 1969 war er darüber hinaus auf dem 7. Weltgewerkschaftskongress auch in die Revisions- bzw. Finanzkontrollkommission des WGB gewählt worden.
In der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung war die Finanzarbeit den Sektoren Finanzökonomie, Materielle Fonds und Investitionen, Rechnungswesen, Lohnbuchhaltung, Altersversorgung, Datenverarbeitung und Finanzrevision zugewiesen. Mehrere Sektoren bearbeiteten Aufgaben der allgemeinen Verwaltung.
Weber verstarb überraschend am 7.3.1988. Sein Nachfolger wurde Kurt Graser, der die Finanzarbeit unverändert bis Anfang 1990 fortführte. In dem auf dem ao. FDGB-Kongress im Jan./Febr. 1990 gewählten Geschäftsführenden Vorstand (GV) übernahm den Bereich Finanzen und Vermögen Klaus Umlauf, der zugleich Geschäftsführer der wieder aktivierten Vermögensverwaltung des F.D.G.B. GmbH war (s. Gewerkschaftliche Vermögensverwaltungsgesellschaft „Märkisches Ufer“ mbh (GVVG)).
Der ao. FDGB-Kongress brachte auch einen grundsätzlichen Einschnitt in der Finanzwirtschaft des FDGB. Die neue Satzung übertrug die Finanzhoheit auf die IG/Gew. Der FDGB, nunmehr als Gewerkschaftlicher Dachverband, sollte durch Mittel finanziert werden, die von den Einzelgewerkschaften ihm zugewiesen werden sollten. Das bisherige Vermögen des FDGB sollte auf die Einzelgewerkschaften aufgeteilt, aber von der gemeinsamen Vermögensverwaltung des FDGB bewirtschaftet werden. Der GV des Gewerkschaftlichen Dachverbandes fasste eine Reihe von Beschlüssen, die in Einzelfragen von diesen neuen Grundsätzen ausgingen. Zu einer grundsätzlichen Neuorganisation kam es jedoch nicht mehr.
Am 20.6.1990 teilte der Vors. der von der Volkskammer der DDR geschaffenen Kommission zur Überprüfung der Vermögenswerte aller Parteien und Massenorganisationen der DDR der Vors. des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB Helga Mausch mit, dass das Vermögen des FDGB unter treuhänder. Verwaltung gestellt sei und alle Vermögensveränderungen der Zustimmung der Kommission bedürfen. Am 14.9.1990 beschloss ein Gewerkschaftskongress, den Gewerkschaftlichen Dachverband FDGB zum 30.9.1990 aufzulösen. Die Abschlussbilanzen per 30.9.1990 wurden bereits von der Vermögensverwaltung des FDGB GmbH aufgestellt.
K.K.