FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Vermögensverwaltung des F.D.G.B. GmbH (VVG). Die Gründung des FDGB 1945 erfolgte nach dem Vereinsrecht des BGB. Danach war der FDGB ein nichtrechtsfähiger Verein, der demzufolge keine Finanz- und Vermögensverwaltung ausüben durfte. Daher beschloss der BuV am 17.10.1946, für die Vermögensverwaltung eine Einrichtung in der Rechtsform einer GmbH zu schaffen. Als Stammkapital wurden von den persönlich haftenden Gesellschaftern 40 000 RM gezeichnet, die ihnen treuhänderisch von der Bundeskasse zur Verfügung gestellt wurden. Als Gesellschafter wurden Mitglieder des GV benannt. Als Geschäftsführer wurde der bisherige Vors. des LV Thüringen, Willi Albrecht, benannt. In gleicher Weise entstanden auch bei den FDGB-LV Vermögensverwaltungen.
Obwohl damit eine Zentralisierung der Vermögensverwaltung bereits 1947 in der Satzung des FDGB festgeschrieben wurde, zog sich die Übergabe aller Vermögenswerte der LV und der ZV bis 1948 hin. Deren Vermögensverwaltungen wurden in Zweigniederlassungen der VVG in den Ländern, ab 1953 in den Bezirken umgewandelt.
Mit dem Befehl 82 vom 29.4.1948 setzte die SMAD die Kontrollratsdirektive 50 vom 29.4.1947 über die Rückübertragung des 1933 vom NS-Regime beschlagnahmten Gewerkschaftsvermögens um. Sie entschied, dem FDGB als Funktionsnachfolger der früheren Gewerkschaften dieses Vermögen zu übertragen. Weiterhin erhielt der FDGB durch den Befehl 44 der SMAD vom 18.3.1948 eine Reihe von sequestrierten Schlössern und anderen Immobilien zum Ausbau des 1947 gegründeten Feriendienstes der Gewerkschaften. Damit wies die VVG bereits am 31.12.1948 eine Bilanzsumme von mehr als 51 Mio. DM aus. Sie verwaltete nun Gewerkschaftshäuser (10 Mio. DM), Ferienheime (3 Mio. DM) und Wohnsiedlungen früherer gewerkschaftlicher Wohnungsgesellschaften (24 Mio. DM).
Bereits 1948 forderte die SED in einem Gesetzentwurf die Kommunalisierung des gesamten Wohneigentums in gewerkschaftlicher und öffentlicher Hand. Auf Grund des Widerstands des FDGB zog sich die Überführung des von der VVG verwalteten Wohneigentums in Volkseigentum bis 1950 hin. Zugleich übertrug die VVG die Wirtschaftstätigkeit der Ferienheime auf den Feriendienst der Gewerkschaften und behielt nur die Immobilienverwaltung und Investitionstätigkeit.
Auf Beschluss des BuV stellte die VVG ab 31.12.1956 ihre gesamte Geschäftstätigkeit ein. Das Gewerkschaftsvermögen wurde auf die Wirtschaftsverwaltung des BuV und die Abt. Feriendienst und Kuren des BuV übertragen, denen zu diesem Zweck durch AO vom 5.6.1957 des MdI der DDR die Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Die GmbH blieb jedoch bestehen. Grund war dafür insbesondere der Fortbestand der Eigentumsrechte an Wohnanlagen in der BRD und als Gesellschafterin der Treuhand-Gesellschaft FDGB Groß-Berlin mbH in West-Berlin. Handelsrechtlich wurde in den folgenden Jahren der Fortbestand der VVG vernachlässigt. Die wenigen Gesellschafterversammlungen und die Neuverteilung von Gesellschafteranteilen fanden nicht formgerecht statt. Daraus ergaben sich für die Reaktivierung der Gesellschaft 1990 erhebliche Probleme.
In Folge der friedlichen Revolution 1989 trug der GV des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB im März 1990 mit dem „Rahmenprogramm für die Wirtschaftstätigkeit mit dem Vermögen des FDGB“ dem bevorstehenden Übergang zur Marktwirtschaft Rechnung. Es sah die Umwandlung der organisationseigenen Betriebe und wirtschaftlichen Einrichtungen in GmbH sowie die Wiederaufnahme der seit 1956 ruhenden Geschäftstätigkeit der VVG vor. Am 3.4.1990 wurde die VVG durch die Einzahlung von 400 000 (DDR-)M reaktiviert. Als Gesellschafter fungierten der Gewerkschaftliche Dachverband FDGB und die Vereinigung International - Informations- und Bildungszentrum e.V. Als Geschäftsführer wurden Klaus Umlauf vom FDGB und Gottlieb Feichtinger vom DGB bestellt. Die VVG übernahm wieder die Verwaltung des gesamten Vermögens des FDGB. Zu diesem Zweck richtete sie Geschäftsstellen in den bisherigen DDR-Bezirken, dann in den neuen Ländern ein. Die VVG war Hauptgesellschafter der zu GmbH umgebildeten Wirtschaftsbereiche des FDGB (Reisebüro der Gewerkschaften „Feriendienst“, Verlag Tribüne GmbH, Tribüne Druck GmbH, Kaulsdorfer Hochbaurekonstruktion und Renovierung GmbH, sowie die aus den Gästehäusern des BuV gebildeten Congress Center „Märkisches Ufer“ GmbH und Schmöckwitz Conference Center GmbH sowie die Deutsche Wohnungsbau-Gesellschaft Erfurt - DEWOG).
Nachdem sich bis Juni 1990 selbständige Einzelgewerkschaften mit eigener Finanzhoheit konstituiert hatten, beschloss die Gesellschafterversammlung der VVG am 25.7.1990 die Umwandlung in eine gemeinsame Gesellschaft des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB und der Einzelgewerkschaften. Die Firmierung wurde in Gewerkschaftliche Vermögensverwaltung „Märkisches Ufer“ GmbH (GVVG) geändert.
Nach der Übernahme des Handelsregisters Ost durch das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Okt. 1990 wurden die Formmängel der Jahre 1956-89 deutlich. Daher wurden alle seit 1956 gefassten Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der VVG, also auch die Umwandlung in die GVVG, für nichtig erklärt. Es blieb beim alten Stammkapital und dem alten Namen VVG. Die bisherigen Geschäftsführer wurden durch das Gericht als Notgeschäftsführer bestellt.
Da das Vermögen der VVG Teil des durch das Parteiengesetz der DDR unter Treuhand gestellten Vermögens des FDGB war, verfügte die THA am 1.10.1991 die Sequestrierung des Vermögens und untersagte der VVG, Grundstücke und Beteiligungen für den Gewerkschaftlichen Dachverband FDGB in Liqu. zu verwalten. Am 28.4.1992 wurde die VVG auf Beschluss der THA liquidiert.
Im Juli 1999 stimmte die Unabhängige Kommission zur Kontrolle des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR einer Einigung zwischen den Liquidatoren des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben über das Restvermögen des FDGB zu. Für die Erledigung von Restaufgaben der Liquidation des Dachverbandes wurde die VVG mit Wirkung vom 1.7.1999 reaktiviert, die damit für eine begrenzte Zeit noch einmal eine eigene Geschäftstätigkeit entfaltete.
K.K.