FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Planungsausschuss. Der P. (auch Betriebsplanungsausschuss oder Betriebsplanungskommission) war ein Beratungsgremium, das die Planungsabteilung eines VEB bei der Ausarbeitung und bei der Aufschlüsselung des Betriebsplanes unterstützte.
Auf Betreiben des FDGB wurde die Bildung von P. erstmals 1948 beim Übergang zur langfristigen Wirtschaftsplanung und nochmals 1951 zu Beginn des ersten Fünfjahrplans 1951-55 forciert, um die Belegschaften für die Plandiskussion und die Planerfüllung zu mobilisieren. Den P. gehörten i.d.R. Vertreter der BGL, Angehörige des technischen Leitungspersonals sowie Aktivisten und Brigadiere an. Die Hauptaufgaben der P. bestanden darin, den betrieblichen Planungsabteilungen im Sommer des Vorjahres bei der Ausarbeitung des Entwurfs für den Betriebsplan des nächsten Jahres und im Herbst des Vorjahres bei der Aufschlüsselung des nunmehr verbindlichen Betriebsplanes für das kommende Jahr auf die einzelnen Abteilungen und Arbeitsbereiche zu unterstützen. Auch wenn sie ihre Aufgaben zunächst durchaus mit Elan angingen, erlahmte dieser meist schon nach kurzer Zeit, als offenkundig wurde, dass der eigene Einfluss auf die Gestaltung der Betriebspläne gering blieb und es im Kern darum ging, die Belegschaft für die staatlicherseits vorgegebenen Planziele zu mobilisieren. Die Staatliche Plankommission (SPK) musste wiederholt konstatieren, dass die P. im Grunde genommen arbeitsunfähig seien. Daran änderte sich auch nicht viel, nachdem die Betriebe zu Beginn des zweiten Fünfjahrplans 1956-60 mit etwas mehr Eigenständigkeit bei der Planung ausgestattet und ausdrücklich aufgefordert wurden, bei der Ausarbeitung der betrieblichen Planprojekte die Vorschläge der P. stärker zu berücksichtigen. Für den FDGB und seine betrieblichen Gliederungen blieben die P. gleichwohl weiterhin ein Instrument zur Arbeitsmobilisierung. Erst zu Beginn des Jahres 1958 wurden die P. endgültig von den Produktionsberatungen verdrängt.
F.S.