FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Initiativprämie. In den 70er und 80er Jahren übliche spezielle Form der Prämie, die den Werktätigen eines VEB im Rahmen des sozialst. Wettbewerbs als Anreiz für die Übernahme einer besonderen Aufgabe bei der Erfüllung von Schwerpunkten des aktuellen Betriebsplanes, etwa in Hinblick auf Kostensenkung, Qualitätsverbesserung, Export- oder Produktivitätssteigerung, aus den Mitteln des betrieblichen Prämienfonds zusätzlich zum Grundlohn bzw. -gehalt steuerfrei gewährt wurde (vgl. a. Lohnformen). Leistungskriterien und Anwendungsbereiche innerhalb des Betriebes sowie ihr jeweiliger Anteil an den für die I. insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln wurden im Betriebskollektivvertrag (BKV) festgelegt und unterlagen damit der Mitbestimmung durch die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL).
F.S.