FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Im Januar 1949 von den unter sowj. Hegemonie stehenden Staaten Ostmittel- und Südosteuropas gegründete internationale Wirtschaftsorganisation mit Sitz in Moskau (auch bekannt als COMECON, nach der Abkürzung für die engl. Bezeichnung „Council for Mutual Economic Assistance“).
Dem RGW, der als zentrale Organe einen Ministerrat, ein Exekutivkomitee und ein Sekretariat unterhielt, gehörten als Mitglieder die Sowjetunion, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, die Tschechoslowakei und seit 1950 die DDR an, außerdem traten die Mongolei, Kuba und Nord-Vietnam bei. Albanien nahm seine Mitgliedschaft seit 1962 nicht mehr wahr. Jugoslawien war dem RGW lediglich assoziiert. Die Volksrepubliken China und Nord-Korea sowie einige Entwicklungsländer nahmen teilweise an den Beratungen teil.
Die Hauptziele des RGW bestanden darin, die Volkswirtschaftsplanung der Mitgliedsstaaten enger aufeinander abzustimmen und im Bereich der Außenwirtschaft zu koordinieren, um so die internationale sozialist. Arbeitsteilung und ökonom. Integration voranzutreiben und das wirtschaftliche Niveau der RGW-Staaten insgesamt zu heben. Durch den ausgeprägten Hegemonieanspruch der Sowjetunion, die nicht aufgegebene Planungshoheit der Mitgliedsstaaten und die Inkonvertibilität der Währungen wurde die Idee der Integration jedoch weitgehend unterlaufen; bilaterale Abkommen zwischen der UdSSR und einzelnen Mitgliedern besaßen stets einen höheren Stellenwert als die multilaterale Zusammenarbeit. Nach den im Sommer 1989 einsetzenden polit. Umbrüchen gingen die meisten RGW-Mitgliedsländer zur Marktwirtschaft über, so dass sich dieser am 28.6.1991 schließlich auch formell auflöste.
F.S.