FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Bezirksaktivtagung. Von den FDGB-BV bzw. ihren Sekr. regulär etwa alle drei Monate einberufene Zusammenkunft der haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre eines Bezirkes. Zusätzlich wurden oft weitere Werktätige, darunter Arbeiter, Angestellte und Angehörige der technischen Intelligenz, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan hatten, zu den B. hinzugezogen. Die Satzung des FDGB schrieb nicht genau vor, wie sich die Gewerkschaftsaktive der verschiedenen Ebenen zusammensetzen sollten.
Ganz im Sinne des demokrat. Zentralismus dienten die B. zum einen als Leitungs- und Koordinationsinstrument, um die zentral formulierten Vorgaben, Richtlinien und Beschlüsse an die haupt- und ehrenamtlichen Funktionäre und aktivsten Gewerkschaftsmitglieder weiter zu vermitteln und in regelmäßigen Abständen kritische Bilanz zu ihrer Umsetzung zu ziehen, zum anderen dienten sie aber auch - zumindest ansatzweise - als gegenseitiger Erfahrungsaustausch und Diskussionsforum für die Probleme der Praxis. Eigenständige Beschlüsse konnte eine B. aber nicht fassen: sie bedurften der ausdrücklichen Zustimmung durch den einberufenden FDGB-BV bzw. sein Sekr. Der mit Abstand häufigste thematische Gegenstand von B. waren Fragen der Planerfüllung, wobei das Sekr. des FDGB-BV zum Zwecke der Arbeitsmobilisierung die wichtigsten Schwerpunktaufgaben für die Organisationsarbeit erläuterte und laufend aktualisierte kritische „Einschätzungen“ der bisher geleisteten Arbeit abgab.
F.S.