Gewerkschaftsaktiv. Die Satzung des FDGB gab FDGB-Führungsorganen auf allen Leitungsebenen das Recht, Aktivtagungen durchzuführen, ließ jedoch offen, wie sich solch ein G. zusammenzusetzen hatte. Damit war dies ins Belieben der Vorstände gestellt, wobei sie in der Regel den aktiven Kern der Organisationseinheit als G. zusammengefasst haben - auf der betrieblichen Ebene etwa die Mitglieder der BGL (und AGL), die Vertrauensleute sowie die Vorsitzenden (und Mitglieder) der Kommissionen der BGL und andere betriebliche Funktionäre der Gewerkschaften. Die ca. vierteljährlich oder aus besonderem Anlass stattfindenden Aktivtagungen dienten der Einschätzung der geleisteten Arbeit, der Erläuterung künftiger Aufgabenstellungen und dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse des G. hatten unverbindlichen Charakter, denn sie waren laut Satzung durch die Leitungen zu bestätigen, von denen sie einberufen wurden.
Von 1952-56 gab der BuV unter dem Namen Das Gewerkschaftsaktiv eine Zeitschrift für die Gewerkschaftsfunktionäre in den Betrieben heraus, die später im FDGB-Organ Die Arbeit aufging.
U.G.