FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeitertheater. Ab 1959 bestanden offiz. als A. bezeichnete Bühnenensembles mit eigenem Repertoire, die sowohl antikes, klassisches als auch Gegenwartstheater oder eigens für sie konzipierte oder selbst entwickelte Stücke zeigten. Sie widmeten sich dem Sprech- und Musiktheater (s. Arbeiteroper) ebenso wie dem Kabarett. Außerdem drehten sie Filme.
Das Laientheaterwesen der DDR stand in der Tradition der Arbeiterkulturbewegung des 19. und frühen 20. Jh. Zunächst gab es vom FDGB als Teil der Laienkunstgruppen geförderte Spielgruppen und dramat. Zirkel (s.a. Zirkelwesen). Im Zuge der I. Bitterfelder Konferenz 1959 wurden zahlreiche A. begründet, das erste in der Warnowwerft in Warnemünde.
Der Titel A. wurde durch den jeweiligen BV des FDGB verliehen und stand nicht jedem Laienensemble zu. Die Auswahlkriterien waren jedoch nicht klar festgelegt. Die besten Aufführungen der A. wurden bei den Arbeiterfestspielen gezeigt.
Der systemat. Ausbau der Bindungen von Berufsschauspielern und -regisseuren an Betriebe (s.a. Betrieb als Sozialisationsinstanz), z.B. durch Freundschaftsverträge, war Teil der Beschlüsse, die das FDGB-Präs. 1971 fasste, um das Verhältnis zwischen Werktätigen und Theaterschaffenden zu institutionalisieren. Diese Beziehungen beinhalteten nicht nur die Unterstützung des A., sondern auch, dass sich Brigaden als „gesellschaftliche Partner“ an der Inszenierung von Stücken an professionellen Häusern beteiligten oder die Gewerkschaften auf die Spielplangestaltung Einfluss nahmen. Eher selten wurden aus Laienschauspielern professionelle Darsteller.
In der Tradition der Volksbühnenbewegung war die Heranführung der Werktätigen an das Theater und der organisierte Besuch von Aufführungen ein fester Bestandteil der kulturellen Massenarbeit. Ein Theaterbeauftragter bei den BGL war hierfür zuständig.
D.D.