FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Wirtschaftsverwaltung des BuV (1956-82). Im Jahre 1956 wurde durch eine Reihe struktureller Veränderungen der Apparat des BuV im Aufbau vereinfacht, die Leitungslinien wurden gestrafft und damit der polit. Einfluss des Sekr. des BuV besonders auf solche Bereiche verstärkt, die vorwiegend Verwaltungsaufgaben erfüllten. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, die Vermögensverwaltung unmittelbar einer zu schaffenden Abt. des BuV zu übertragen. In ihr, der Abt. W., sollten alle inneren Verwaltungsaufgaben zusammengefasst werden, neben der Vermögensverwaltung auch die bisher von der Abt. Bundesfinanzen wahrgenommenen Aufgabengebiete der Allg. Verwaltung.
Wichtigster Bereich wurde die bisher von der Vermögensverwaltung des F.D.G.B. GmbH wahrgenommene Verwaltung der organisationseigenen und Rechtsträgergrundstücke und -häuser (Gewerkschaftshäuser, Schulen, Kultureinrichtungen und Wohnhäuser) sowie der beweglichen Grundmittel (Inventar, techn. Einrichtungen, Fahrzeuge), anfangs auch die Planung und Durchführung von Investitionen und Generalreparaturen für diese Objekte. Eine Ausnahme bildeten die Immobilien und Ausstattungen des Feriendienstes der Gewerkschaften, die der Abt. Feriendienst und Kuren zugewiesen wurde. Zugleich übernahm die Abt. W. alle Baumaßnahmen innerhalb der Org.
Am 1.1.1957 nahm die Abt. W. ihre Tätigkeit auf. Mit der Anordnung des Min. des Innern der DDR über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Wirtschaftsverwaltung des FDGB vom 5.6.1957 (GBl DDR Teil II Nr. 29, S. 213) erhielt die Wirtschaftsverwaltung den Status einer jurist. Person und unterstand der Rechtsaufsicht durch das MdI. Langjähriger Abt.-Ltr. war Kurt Neumann.
Die Abt. W. gliederte sich zunächst in die Aufgabengebiete Personal- und Sozialfragen (für die Angestellten und gewerblich Beschäftigten des FDGB), die Grundstücksverwaltung, Planung, allg. Verwaltung der Wirtschaftsbetriebe und Schulen, Hausverwaltung, soziale Einrichtungen des BuV (Kinderkrippe, Arztstelle), Kantinenverwaltung, Poststelle, Vervielfältigung, Betriebsschutz, Fahrdienst sowie das Archiv des FDGB. Bereits ab 1958 ging die Investitionsplanung wieder an die Abt. Bundesfinanzen über. Das Nachrichtenwesen und das Archiv wurden dem Büro des Präsidiums zugewiesen.
1982 erreichte der Abt.-Ltr. der Abt. Bundesfinanzen Harri Weber das von ihm seit längerem angestrebte Ziel, nach dem Vorbild des Zentralrats der ROH in der Tschechoslowakei alle inneren Verwaltungsaufgaben in einem Bereich Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zusammenzufassen.
K.K.