Zielprämie. In den 70er und 80er Jahren übliche spezielle Form der Prämie, die den Werktätigen eines VEB im Rahmen des sozialist. Wettbewerbs als Anreiz für die Übernahme und vorfristige Erfüllung einer besonderen Aufgabe bei den Schwerpunkten des aktuellen Betriebsplans im Bereich von Forschung und Entwicklung aus den Mitteln des betrieblichen Prämienfonds zusätzlich zum Grundlohn bzw. -gehalt steuerfrei gewährt wurde. Leistungskriterien und Anwendungsbereiche innerhalb des Betriebes sowie ihr jeweiliger Anteil an den für die Z. insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln wurden im Betriebskollektivvertrag (BKV) festgelegt und unterlagen damit der Mitbestimmung durch die BGL.
F.S.