FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Zentrale Betriebsgewerkschaftsleitung (ZBGL). Die Gewerkschaftsorganisation eines Betriebes war gemäß der Satzung die GO des FDGB, die sich in AGL und Gewerkschaftsgruppen gliederte. Diese Struktur erwies sich für Großbetriebe als zu unübersichtlich. Für die Gewerkschaftsorganisation in Kombinaten wurden daher KGL gebildet. Mit der weiteren Konzentration der Produktion in den 70er Jahren ergaben sich vor allem in den 65 Betrieben mit mehr als 5 000 Gewerkschaftsmitgliedern Probleme. Der Sekr.-Beschluss des BuV vom 20.9.1978 sah daher vor, in den Teilbetrieben GO zu bilden, die von einer BGL geleitet wurden, und für den Gesamtbetrieb eine ZBGL zu wählen. Die Auswahl der Großbetriebe, die eine ZBGL bildeten, traf das Sekr. des BuV. Die ZBGL unterstand dem zuständigen KV der IG. Die Mitglieder der ZBGL wurden in geheimer Direktwahl aller Gewerkschaftsmitglieder des Betriebes gewählt, Rechenschaftslegung und Kandidatenaufstellung erfolgten auf einer Vertrauensleutevollversammlung des Gesamtbetriebs.
K.K.