Wanderfahne. Eine W. war eine staatliche Auszeichnung für Siegerbetriebe im Wettbewerb. Sie wurde in den drei Kategorien W. des Ministerrats, des Ministeriums oder Staatssekr. sowie des Rates des Bezirks verliehen. Die W. des Ministerrats wurde gemeinsam mit dem BuV des FDGB an Republiksieger im Wettbewerb verliehen. Dies waren die jeweils besten Betriebe oder Kombinate im Wettbewerb der VEB ausgewählter Industrie- und Wirtschaftszweige. Die W. des Min. oder Staatssekr. wurde gemeinsam mit den ZV der IG/Gew. an Gruppensieger im Wettbewerb des jeweiligen Industrie- oder Wirtschaftszweiges verliehen. Die W. des Rates des Bezirks wurde gemeinsam mit den BV des FDGB an Siegerbetriebe im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Wirtschaft verliehen. Zur W. gehörte jeweils eine Urkunde und eine Geldprämie, wobei die Prämien der W. des Min. oder Staatssekr. und des Rates des Bezirks 50% von der der W. des Ministerrats betrugen. 1959 betrug diese je nach Betriebsgröße und erbrachtem wirtschaftlichem Nutzen 2 000 bis 200 000 M. Davon waren 70% für Einzelprämierungen, der Rest für die Verbesserung der kulturellen und sozialen Betreuung im Betrieb vorgesehen (s.a. Betrieb als Sozialisationsinstanz). Die Verleihung fand jeweils nach Abschluss der Quartalswettbewerbe sowie am Ende eines Planjahres statt. Dabei wurde ein Fahnenschild mit Aufschrift des ausgezeichneten Betriebs und der Dauer des Wettbewerbs überreicht, das nach vier aufeinanderfolgenden Quartalen endgültig im Betrieb verblieb. Ab 1953 waren darüber hinaus die Betriebsleitungen und BGL verpflichtet, monatlich eine W. des Betriebes an die Abteilung mit den besten Ergebnissen im innerbetrieblichen Wettbewerb zu verleihen.
A.W.