FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Volkskongressbewegung. Die V. wurde auf Initiative der SED am 26.11.1947 ins Leben gerufen und diente ihr als deutschlandpolit. Forum (s.a. Westarbeit) zunächst dafür, auch bürgerliche Kreise in plebiszitäre Elemente einer Volksvertretung zu integrieren. Zudem nutzte sie die SED zur Einbindung von Parteien, Massenorganisationen, kulturellen Vereinigungen und Einzelpersonen für die Durchsetzung ihrer polit. Ziele. Aus der V. gingen die Deutschen Volkskongresse hervor, deren erster am 6./7.12.1947 aus „Delegierten“ aller deutschen Besatzungszonen zusammengesetzt war. Nach Kritiken und Widerständen gegen diese SED-Initiative von Seiten der CDU, die ihren polit. Einfluss damit beschnitten sah und der Absetzung ihrer Vorsitzenden durch die SMAD, verboten die westlichen Besatzungsmächte die Mobilisierung für die Volkskongresse in ihren Zonen.
Nachdem die gesamtdeutsche Zielsetzung der V. damit gescheitert war, nutzte sie die SED als Instrument zur Bildung einer verfassungsgebenden Versammlung, aus der der Gründungsakt eines eigenständigen Staates vollzogen werden konnte. Im Mai 1949 trat der dritte Volkskongress zusammen, der nach den Einheitslisten gewählt worden war. Dieser setzte den Deutschen Volksrat ein, der zum 7.10.1949 die provisor. Volkskammer konstituierte und die von ihm zuvor bestätigte Verfassung in Kraft setzte. Die V. ging dann in der 1950 zur ersten Volkskammerwahl gebildeten Nationalen Front auf. Der FDGB hatte von Beginn an für die Konstituierung und die Inhalte der V. mobilisiert. Vom BuV wurden entsprechend der Verteilungsliste Vertreter für den Volksrat bestimmt. Wichtige Beschlüsse des Volksrates wurden vom FDGB in seiner Kampagnenarbeit antizipiert und damit die Verabschiedung und Umsetzung der Beschlüsse propagandist. vorbereitet.
St.P.W.