FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Nationale Front. Die N.F. ging aus der Volkskongressbewegung hervor und hatte die Aufgabe, die Wahlen in der DDR auf Grundlage von Einheitslisten dauerhaft im parlamentar. System der DDR zu verankern. Die in der Volkskammer und den Landes-, Regional- und Lokalparlamenten zu vergebenden Plätze wurden vom Demokrat. Block der Parteien und Massenorganisationen aufgeschlüsselt und auf den jeweiligen Einheitslisten der N.F. aufgeführt. In der Verfassung der DDR von 1968 wurde der N.F. sogar eine zentrale Integrationsfunktion und die Funktion eines Bündnisorgans zugewiesen. Als polit. Institution diente sie im Rahmen der Blockpolitik der Mobilisierung der Bevölkerung zu den Wahlen und zu bestimmten polit. Ereignissen oder polit. Beschlüssen. Wie alle Massenorganisationen der DDR war auch der FDGB in der N.F. vertreten.
St.P.W.