Normerhöhung. Verbindliche Anhebung der geltenden Arbeitsnorm, also die Verringerung der Höhe des Arbeitszeitaufwandes, der für eine bestimmte, abgrenzbare Arbeit eingeräumt wurde und als Grundlage für die zentrale Planung, den rationellen Einsatz und die leistungsgerechte Entlohnung menschlicher Arbeitskraft dienen sollte, entsprechend der Entwicklung von Arbeitsorganisation und technischer Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Wichtigstes Instrument zur N. war seit dem Beginn des Fünfjahrplans 1951-55 die Festlegung neuer technisch-begründeter Arbeitsnormen (TAN). Versuche, die auf weichen Erfahrungswerten basierenden relativ niedrigen Arbeitsnormen der unmittelbaren Nachkriegszeit über die 1948 mit Unterstützung des FDGB ins Leben gerufenen Aktivistenbewegung anzuheben, waren ohne den erhofften durchschlagenden Erfolg geblieben. Doch auch die technische Arbeitsnormung machte nur langsame Fortschritte. Der daraufhin im Frühjahr 1953 unternommene Vorstoß der SED-Führung, die N. mit administrativen Maßnahmen pauschal anzuheben, scheiterte mit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Die Rückkehr zur aufwendigen Festlegung und laufenden Aktualisierung von branchen-, betriebs- und arbeitsplatzspezif. differenzierten TAN erwies sich als einzig gangbarer Weg, um die N. in den Belegschaften durchzusetzen. Je mehr die Arbeitsnormung seit den frühen 70er Jahren als selbstverständlicher Bestandteil der sog. Wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) angesehen wurde, um deren Etablierung und Anwendung sich das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne zusammen mit dem FDGB-BuV bemühte, desto mehr verloren N. an polit. Brisanz.
F.S.