FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Neuererkollektiv. Gruppe von Neuerern, die zum Zweck einer gemeinsam zu erbringenden Neuerung an der Neuererbewegung teilnahmen. Nach Möglichkeit sollten in jedem N. sowohl Arbeiter als auch Angestellte und Angehörige der technischen Intelligenz vertreten sein, um ganz im Sinne der sozialist. Gemeinschaftsarbeit die praktische Zusammenarbeit dieser drei Gruppen bei der Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu gewährleisten.
Nach dem Erlass der Neuererverordnung von 1971, mit deren Hilfe die plangemäße Auftragsvergabe und die Kollektivarbeit in der Neuererbewegung gestärkt wurde, nahm die Bildung von N. deutlich zu. Das lag vor allem daran, dass die nun üblichen Neuererverträge ausschließlich mit N., nicht aber mit einzelnen Neuerern abgeschlossen werden durften. Durch die vermehrte Bildung von N. konnte die Neuererbewegung zwar leichter im Sinne der zentralen Wirtschaftspläne gelenkt und für die bessere Planerfüllung genutzt werden, gleichzeitig sank aber auch die Chance, dass unkonventionelle kreative Ideen überhaupt zu Neuerervorschlägen ausgearbeitet wurden. Denn wer ohne einen an die Planvorgaben gebundenen Neuerervertrag an einer eigenen Erfindung oder einem Verbesserungsvorschlag arbeitete, ging das Risiko ein, selbst für bestens gelungene Lösungen keine Anerkennung zu bekommen und auf den Kosten sitzen zu bleiben.
F.S.