FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Neuererverordnung (NVO). Eine erste NVO wurde bereits 1963 erlassen (vgl. Verordnung über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung vom 31.7.1963). Doch erst die Verordnung über die Förderung der Tätigkeit der Neuerer und Rationalisatoren in der Neuererbewegung - Neuererverordnung vom 22.12.1971 (GBl. II/1972, Nr. 1) stellte eine wirklich umfassende Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen für die nach Kriegsende ins Leben gerufene Neuererbewegung dar.
Die neue NVO hatte den Aufbau einer zentralist. staatlichen Organisation für das Neuererwesen zur Folge und reduzierte damit faktisch den Einfluss des FDGB auf die Neuererbewegung, obwohl ihm formelle Mitwirkungsrechte eingeräumt wurden. Verglichen mit früheren Bestimmungen setzte sie außerdem wesentlich stärkere Akzente auf die Erfüllung planmäßiger Auftragsarbeiten, über die vorrangig mit Neuererkollektiven spezielle Neuererverträge abgeschlossen wurden.
F.S.