FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Industrieverband. Während bei der Neugründung der Gewerkschaften 1945 angesichts der Niederlage von 1933 im Vorbereitenden Gewerkschaftsausschuss für Groß-Berlin Übereinstimmung herrschte, Einheitsgewerkschaften unter Zusammenfassung aller früheren Richtungsgewerkschaften zu schaffen, gab es zum Organisationsaufbau im Gründungsaufruf keine Aussage. Während gegenüber der Alliierten Kommandantur noch im Sept. 1945 vom Aufbau von Berufsverbänden gesprochen wurde, hatte sich der Ausschuss bereits in seiner Anweisung vom 16.6.1945 über den Neuaufbau der freien Gewerkschaften für Industrieverbände entschieden. Alle Beschäftigten eines Betriebes sollten Mitglied eines Verbandes sein. Er folgte einem Vorschlag von Roman Chwalek, der damit dem Beschluss des ZK der KPD über den Aufbau der neuen Gewerkschaften entsprach. Mit der Festlegung, dass alle Organisationsrichtlinien nur vom Vorbereitenden Ausschuss getroffen werden, wurde bereits Kurs auf die zentralisierte Organisation des FDGB genommen (s. Organisationsprinzipien und Gliederung).
Mit der Bezeichnung als Verband wurde zunächst an die Verbände vor 1933 angeknüpft. Erst mit der auf der Allgemeinen Delegiertenkonferenz des FDGB für die SBZ beschlossenen vorläufigen Satzung wurde die Bezeichnung Industriegewerkschaft verbindlich.
Eine Ausnahme stellte die Organisation der IG Kunst und Schrifttum dar. Sie war bis zu ihrer Auflösung 1950 ein Kartell von Künstler-Berufsverbänden (Sparten).
K.K.