FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeitsschutzobmann. FDGB-Funktionär, der von seiner Gewerkschaftsgruppe in offener Abstimmung gewählt wurde und ehrenamtlich für die Kontrolle des Arbeitsschutzes im Arbeitsbereich dieser Gruppe verantwortlich war.
Zu Beginn der 80er Jahre gab es in den Betrieben der DDR insgesamt etwa 280 000 ehrenamtlich tätige A. Ihnen standen im Rahmen der betrieblichen Mitwirkung zahlreiche detaillierte Kontroll- und Informationsrechte zu, die sie in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Arbeitsschutzkommissionen bei den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und den hauptamtlich besetzten Arbeitsschutzinspektionen bei den FDGB-Bezirksvorständen auszuüben hatten.
F.S.