FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Betriebsordnung. Im Betriebsrätegesetz des Alliierten Kontrollrats vom 10.4.1946 vorgesehene Form der schriftlichen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung über die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten.
In der betrieblichen Praxis der SBZ prägte sich anstelle des Begriffs B., der durch die zuletzt in nationalsozialist. Zeit aufgestellten und autoritär ausgerichteten B. belastet erschien (und deshalb auch als Bezeichnung für die gegenseitige Vereinbarung über die Rechte und Pflichten von Betriebsleitungen und Beschäftigten durch den der Arbeitsordnung ersetzt wurde), schnell der Begriff Betriebsvereinbarung heraus; dieser wurde vom Gesetz der Arbeit (1950) aufgegriffen, aber einschränkend nur noch für die zwischen einer privatwirtschaftlichen Unternehmensleitung und der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) getroffene schriftliche Vereinbarung verwendet.
F.S.