FDGB-Lexikon, Berlin 2009
Betriebsurlaubsvereinbarung.
Bei der B. handelte es sich um eine Vereinbarung, die zwischen Betrieben bzw. zwischen diesen und dem FDGB-
Feriendienst
getroffen wurde, um Urlaubsplätze auszutauschen oder diese besser auszulasten.
P.H.