FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeiteraustausch. Der A. bezeichnet den Austausch von Arbeitsbrigaden zwischen den Betrieben der sozialist. Länder.
Ideolog. Grundlage des A. war der sog. „sozialist. Internationalismus“ (in Art. 6 DDR-Verfassung verankert), d.h. die Vorstellung von der gemeinsamen Verteidigung der Errungenschaften des Sozialismus, der Annäherung der sozialist. Völker und Staaten und dem Aufblühen der einzelnen „sozialist. Nationen“. Der A. wurde nach mehreren gegenseitigen Delegationsbesuchen am 8.10.1957 zwischen dem FDGB-BuV und dem Zentralrat der sowj. Gewerkschaften beschlossen. Hierbei wurden unmittelbare Kontakte der Bezirksvorstände des FDGB und von über 500 Betrieben und Instituten zu entsprechenden Betrieben und Gewerkschaftsräten der Sowjetunion vereinbart. Die sowj. Arbeiter hatten in den 50er und 60er Jahren in den DDR-Betrieben nach Ansicht des FDGB eine Vorbildfunktion (s.a. sowj. Referenzmodell) bei der Durchführung der sozialist. Planerfüllung und sollten die deutschen Arbeiter zur Verbesserung ihrer Arbeitsleistung motivieren (s.a. Arbeitsmobilisierung). Erst 1974 führte der FDGB den A. auch offiz. mit Polen, der CSSR und Bulgarien ein.
Al.H.