FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Solidaritätsscheck. Der S. wies mit einem Kennwort die konkrete internationale Aktion aus, die mit der Einzahlung der Solidaritätsspende unterstützt wurde. 1982 richtete das Solidaritätskomitee der DDR bei der Staatsbank der DDR das zentrale Solidaritätskonto 444 ein. Die Gelder dieses Kontos flossen in den Solidaritätsfonds des Solidaritätskomitees. Die Bürger konnten nun bei der Staatsbank, bei den Sparkassen und auf Postämtern ihre Spende für bestimmte Solidaritätsaktionen an das Komitee einzahlen. Sie erhielten dafür einen Einzahlungsbeleg und auch einen S. Mit diesem S. hatten sie eine offiz. Bestätigung über die gezielte Verwendung ihres Geldes. Der S. stellte eine vertrauensbildende und motivierende Maßnahme dar.
Al.H.